Auch wenn es teilweise so aussieht: Wir sind noch lange zum „Normalzustand“ zurückgekehrt. Ein Großteil des Programms der letzten beiden Jahre wurde in 2022 gepresst, noch immer werden Konzerte nachgeholt. Dadurch bleiben kleinere Acts oft auf der Strecke. Zudem herrscht schon jetzt ein Überangebot. Es liegt nicht an dir!

Lass dich nicht stressen!

In den letzten Wochen fangen wir viele relativ frustrierte Vibes in der Szene auf: Zu wenige Gigs, zu wenig Streams, wenig Medienpräsenz, geringe Zuschauerzahlen etc. etc.
Zugegeben: Wir können das schon auch bestätigen. Alle können das irgendwie bestätigen. "Aber auf Instagram hab ich gesehen, dass da und da und da ausverkauft war". Yes, Ausnahmen bestätigen die Regel. Genauso haben wir das auch vergangene Woche auf der Dialog.Pop Konferenz gehört. Genauso lesen wir von sonst sehr gut besuchten bzw. ausverkauften Formaten, die aktuell gerade stark zu kämpfen haben oder sogar ihre Veranstaltungen absagen. Genauso hören wir von Veranstalter*innen, dass sie bei ca. 50% der Vor-Corona-Auslastung stagnieren...

 

Auch wenn es teilweise so aussieht: Wir sind noch lange zum „Normalzustand“ zurückgekehrt. Ein Großteil des Programms der letzten beiden Jahre wurde in 2022 gepresst, noch immer werden Konzerte nachgeholt. Dadurch bleiben kleinere Acts oft auf der Strecke. Zudem herrscht schon jetzt ein Überangebot. Es liegt nicht an dir!

Was wir damit sagen wollen: Lasst euch nicht stressen! Es liegt nicht an euch. Wir sind noch lange nicht im Normalbetrieb. Tatsächlich wurden programmatisch zwei Jahre ins Jahr 2022 gepackt und viele der abgesagten bzw. verschobenen Konzerte werden gerade erst nachgeholt. Dadurch fehlen automatisch die Plätze für Newcomer*innen und kleinere Acts. Außerdem herrscht daher ein "Überangebot" an Veranstaltungen und Kulturformaten bei maximal gleichbleibenden, vermutlich eher gesunkenen Besucher*innen-Zahlen. Man glaubt es kaum, aber die 7-Tage-Inzidenz in Nürnberg liegt heute am 23. Mai 2022 noch immer bei 249 + eine vermutlich sehr hohe Dunkelziffer. Aus unserem Umfeld hören wir schon von Zweit- bzw. Drittinfektionen. Auch das darf man nicht vergessen. Insbesondere wenn wir in Richtung Herbst blicken.

Also, lasst euch nicht stressen! Ihr werdet nicht abgehängt und es werden bald wieder bessere Tage kommen. Und bis dahin (und natürlich auch danach ;)) sind wir immer für euch da, wenn ihr Fragen, Probleme oder auch Anregungen habt.

Also, hobb etz! Köpfchens hoch :)!

P.S.: Wir sind / waren freilich auch frustriert. Dieser Text geht also genauso an euch, wie an mich ;).


Logo der KSK

Wie komme ich in die Künstlersozialkasse?

Für die meisten Musiker*innen ist die Künstlersozialkasse ein riesige finanzielle Erleichterung. Wo unternehmerische Selbstständige ihre Sozialversicherungskosten komplett selbst stemmen müssen, übernimmt der Staat für Künstler*innen die Hälfte der Beiträge. Aber wusstest Du, dass die KSK gar nicht freiwillig ist, sondern Pflicht? Und dass sie selbst gar keine Versicherung ist? Wenn Du bisschen mehr verstehen willst, was die KSK eigentlich ist und woher das Konstrukt kommt, lies Dir den ganzen Artikel durch. Wenn Du einfach wissen möchtest, wie Du in die KSK kommst und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, scroll nach unten.

Sozialversicherung ist Pflicht

Seit 1983 fördert der Bund über die Künstlersozialkasse Kreativschaffende, indem er ihnen den Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglicht. Natürlich war es vorher möglich, sich selbstständig oder freiberuflich künstlerisch zu betätigen, man musste sich dabei aber auch freiwillig versichern und damit den vollen Beitrag selbst zahlen. Angestellte sind bis zu einem bestimmten Einkommen verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern und zahlen nur grob die Hälfte des Beitrags für die Sozialversicherung. Den anderen Teil übernimmt der Arbeitgeber. Im Laufe der 70er Jahre wurde mehr und mehr klar, dass Kreativschaffende in der Regel nicht über adäquate finanzielle Mittel verfügen, um sich entsprechend zu versichern. Daraufhin beschloss man, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Bund in Form einer Künstlersozialkasse einen Teil der Kosten übernimmt – ähnlich wie der Arbeitgeber in Angestelltenverhältnissen.

KSK ist keine Versicherung

Die KSK sorgt also dafür, dass Künstler*innen und Publizist*innen einen ähnlichen Versicherungsschutz genießen wie Arbeitnehmer*innen. Dabei bietet sie selbst keine Versicherungen an, sondern bezuschusst die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ihrer Mitglieder, die bei den gängigen Krankenkassen versichert sind. Damit steht selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zur Verfügung. Bei welcher Krankenkasse man sich versichert, ist in der Regel frei wählbar. Große Unterschiede im Angebot gibt es aber sowieso nicht.

Woher hat die KSK ihre Mittel?

Während rund die Hälfte der monatlichen Beiträge selbst aufzubringen sind, wird der Rest von der KSK an die Krankenkasse überwiesen. Das Geld dafür bekommt die KSK zu 2/5 aus staatlichen Mitteln und zu 3/5 aus Abgaben von Verwerter*innen der künstlerischen und publizistischen Erzeugnisse. Wer also regelmäßig künstlerische Leistungen bucht, muss eine Abgabe (4,2% des Dienstleistungswertes) an die KSK zahlen.

Wie hoch ist der Beitrag zur Versicherung?

Die Beitragsbemessung erfolgt durch die Krankenkasse, beruht aber auf der Meldung des voraussichtlichen Jahreseinkommens, das man jeweils im Dezember des Vorjahres der KSK melden muss. Verändert sich diese Prognose im Laufe des Jahres, kann sie jederzeit angepasst werden. In manchen Fällen prüft die KSK stichprobenartig ihre Mitglieder, ob die gemeldeten Jahreseinkommen der Realität entsprechen. Betrüger*innen müssen mit einer Strafe rechnen.

Für Künstler*innen ist die KSK Pflicht

Die Künstlersozialkasse prüft die Berechtigung und zahlt den Teil des Beitrags, den bei Angestellten der Arbeitgeber an die Kranken- und Rentenkasse und die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführt. Normalerweise zahlen Freiberufliche und Selbstständige nämlich diese Beträge komplett alleine.

Selbstständige Musiker*innen (die keine Mitarbeiter*innen haben) sind bei der KSK grundsätzlich versicherungspflichtig. Das Einzige, das den Eindruck erwecken könnte, dass es eine freiwillige Entscheidung wäre, ist oft das Gerede von: „Wie komme ich in die KSK?“

Das Gesetz sagt im Grunde, dass Künstler*innen und Publizist*innen grundsätzlich versicherungspflichtig sind (§1 KSVG Nr. 1). Dass heißt, sie können sich nicht aussuchen, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder doch zu einer privaten Krankenversicherung wechseln – sie sind pflichtversichert. Die Wahl hat man erst ab einem jährlichen Einkommen von 64.350 Euro für 2022 (ergibt sich aus §6 SGB V Abs. 6).

Mindestens 3900 Euro pro Jahr, außer…

Versicherungsfrei allerdings sind diejenigen, welche pro Jahr weniger als 3.900 Euro mit dieser Tätigkeit verdienen. Diese Regel wiederum gilt nicht für die ersten drei Jahre, in denen man erstmals als Künstler*in tätig ist. Eine Ausnahme noch: Man bleibt versicherungspflichtig, wenn innerhalb von sechs Jahren die Einkommenshürde von 3.900 Euro nur zweimal unterschritten wurde. Der Gesetzgeber hat extra für 2020-2022 eine Ausnahme mitreingeschrieben (§3 KSVG).

Wie komme ich in die KSK?

Wer von der KSK bezuschusst werden möchte, stellt auf deren Homepage einen Antrag. Wichtig dafür sind Nachweise der selbstständigen künstlerischen Tätigkeit:

  • Belege Deiner Finanzen (Kontoauszüge, Quittungen, Vereinbarungen per Mail, Eigenbelege in der Buchführung (formlose Erklärung der Einkünfte, ansonsten kann es Steuerhinterziehung sein) etc.)
  • Belege von Gastspielverträge (Mails etc.)
  • Homepage, Social Media, Videos
  • Businessplan könnte evtl. etwas bringen
  • Steuern, Meldungen ans Finanzamt
  • Mitglied bei GEMA, GVL zu sein ist von Vorteil
  • keine andere Beschäftigung, die finanziell und zeitlich die Kunst übersteigt

Wie viel muss ich verdienen?
Dein jährliches Arbeitseinkommen (Einnahmen-Ausgaben der künstlerischen Tätigkeit) muss über 3900 Euro liegen. Außer in den ersten drei Jahren. Daneben darf innerhalb von sechs Jahren dieser Wert nur zweimal unterschritten werden.

Wie hoch ist der Beitrag?
Der Beitrag berechnet sich wie bei allen anderen gesetzlich Versicherten anhand Deines Bruttoeinkommens (Einnahmen-Ausgaben) und liegt 2022 bei einem jährlichen Verdienst von 10.000 Euro ca. bei 154 Euro. Hier findest Du einen Beispielrechner.

Darf ich nebenher noch arbeiten?
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (bis 450 Euro pro Monat) ist das kein Problem. Bei mehr Verdienst (selbstständig oder angestellt) prüft die Krankenkasse, bei der Du versichert bist (z. B. TK, IKK, AOK, BKK etc.), welcher Job Dein Haupterwerb ist. Ausschlaggebend dafür sind der jeweilige Verdienst und die Zeit, die Du in den Job steckst.

Die KSK ist keine Krankenkasse!
Bei einer erfolgreichen Anmeldung bei der KSK überweist Du ihr zwar jeden Monat Deine Hälfte des Krankenkassenbeitrags, Du bist aber trotzdem bei einer der gängigen gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die setzt Deinen Beitrag fest, den die KSK an die Kasse schließlich komplett überweist. Darin enthalten sind Deine vorher überwiesen Hälfte und die andere Hälfte, die der Staat durch die KSK für Dich übernimmt.

POP! ROT WEISS berät Dich kostenlos

Bei Fragen beraten wir Dich gerne kostenlos. Schreib uns einfach eine Mail an popularmusikberatung@bezirk-mittelfranken.de oder an die kontakt@pop-rot-weiss.de und wir telefonieren, videocallen oder treffen uns auf ein kühles Getränk (soweit möglich).


Was bringt sie Musiker:innen? Wer sollte Mitglied werden? Was heißt Leistungsschutzrecht? Wie hängt die GVL mit Labels zusammen? Was muss man beachten? Wie viel verdiene ich? Wer bekommt was?

POP! BASICS #5 – Die GVL

Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten? Wie bitte? Wir klären auf!

Was bringt sie Musiker:innen? Wer sollte Mitglied werden? Was heißt Leistungsschutzrecht? Wie hängt die GVL mit Labels zusammen? Was muss man beachten? Wie viel verdiene ich? Wer bekommt was?

 

Leistungsschutzrechte vs. Urheberrechte

Die GVL steht oft im Schatten der GEMA, da diese auch stellvertretend für beide das Geld von Musikernutzer:innen eintreibt und somit auch abrechnungstechnisch im Vordergrund steht. Im Grunde übernimmt die GVL dieselbe Aufgabe wie die GEMA, nur eben auf der Seite der Leistungsschutzrechte und nicht wie die GEMA bei den Urheberrechten. Die grundsätzliche Unterscheidung haben wir hier zusammengefasst:

 

Zusammenhänge der Musikwirtschaft (C) POP! ROT WEISS

 

Wer kriegt was?

Das heißt anstelle Geld für die Nutzung von geistigem Songmaterial einzutreiben, kümmert sich die GVL um die Entlohnung der ausführenden Musiker:innen, Produzent:innen und Labels, die an der Herstellung Musik-Aufnahmen beteiligt sind, d.h. eine geschützte Leistung erbringen. Dadurch entfällt zwar der Live-Bereich bei Auswertung, weil es ja nur um Aufnahmen geht. Für jede sog. Sendeminute im Radio oder TV gibt es allerdings Geld. Auf diese Weise partizipieren zum Beispiel Studiomusiker:innen und Produzent:innen am Erfolg eines Songs, die sonst nicht Teil des Acts sind und daher keine Konzertgagen, Lizenzerlöse und GEMA-Anteile erhalten. Wenn du den Song geschrieben UND aufgenommen hast, dann bekommst du natürlich doppelt Schotter - von GEMA & GVL.

Wenn du einen Song geschrieben hast, bekommst du Geld von der GEMA, wenn du an einer Aufnahme beteiligt warst, bekommst du Geld von der GVL, wenn du den Song geschrieben und aufgenommen hast, dann bekommst du von beiden Geld.
(C) Nina Graf, Bonedo.de

 

 

Wer sollte Mitglied werden?

Laufen deine Songs aktuelle oder zukünftig im Radio oder TV? Bist du Produzent:in, bastelst Beats oder andere Elemente, die andere Künstler:innen für ihre Songs verwenden? Studiomusiker:in? Dann solltest du dich schleunigst bei der GVL anmelden. Wie? Einfach online Wahrnehmungsvertrag hier abschließen und go. Die Mitgliedschaft ist bei der GVL nämlich kostenlos, während sie bei der GEMA im Jahr 50€ kostet. Es schadet also nicht, wenn man sich dort anmeldet. Auch wenn man gerade noch keine Aussicht auf Airplay hat.

Für Labels ist die GVL die erste Anlaufstelle, da diese in Deutschland die Labelcodes vergibt. Im Umkehrschluss werden Labels ebenfalls über die GVL an den Ausschüttungen beteiligt. Man gilt faktisch erst als Label, wenn man von der GVL als solches anerkannt wird. Diese Praxis ist mittlerweile durch Online-Releases und ISRC-Codes allerdings ein wenig veraltet.

 

 

Wieviel verdiene ich?

Die Berechnung der Auszahlungshöhe gestaltet sich leider noch immer sehr intransparent bzw. äußerst komplex. Airplay auf Privatsendern wird nach wie vor nicht mitgezählt, das Internet ist für die GVL noch Neuland und verschiedenste Parameter, wie die Tiefe der Beteiligung an der Aufnahme oder die Größe des Senders, spielen eine Rolle. Daher berweisen wir lediglich auf die Info-Seite der GVL und merken an, dass 2021 endlich die Auszahlungen für das Jahr 2015 - 2016 eingegangen sind. Das heißt man hinkt hier mehrere Jahre hinterher. Um eine kleine Hausnummer zu bemühen: Für Sendeminuten im mittleren zweistelligen Bereich auf kleinen-mittelgroßen Sendern, gab es für diese Periode eine Auszahlung ebenfalls im mittleren zweistelligen Bereich. Reich wird man also nicht, aber nachdem die Mitgliedschaft eben auch kostenfrei ist, ...  ihr wisst schon.

Ein Radiohit mit vierstelligen Sendeminuten freut allerdings sicherlich jeden Geldbeutel.

Verteilungsrechnung der GVL

 

 

Wie melde ich meine Mitwirkung an?

Die GVL hat vor einigen Jahren das Online-Tool artsys vorgestellt, welches mittlerweile zu meine.gvl rebranded wurde. Dort kann man nach Releases (= offizielle Veröffentlichungen über ein Label, auch online) suchen und seine persönliche Rolle eintragen. Beispielsweise Gitarrist:in, Sänger:in, Produzent:in etc. Manchmal bedarf es eines Nachweises, d.h. Rechnungen, Verträge und sonstige schriftliche Abmachungen solltet ihr euch für alle Fälle dafür aufheben. Sobald ihr eure Mitwirkung eingetragen habt, heißt es nur noch ca. 5 Jahre warten ;).

Hier sieht man die Eingabemaske der GVL als Beispiel
Produktionssuche in meine.gvl

 

Wie immer: Wenn ihr konkrete Fragen habt oder Hilfe benötigt, schreibt uns oder ruft durch :).

 


Weiterführende Links:

https://www.gema.de/

POP! BASICS - Zusammenhänge in der Musikwirtschaft

POP! BASICS #1 – Die GEMA für Musiker:innen

POP! BASICS #2 – GEMA-Kalkulator für Muskiker:innen

POP! BASICS #3 – Werkanmeldung bei der GEMA – Wer ist Urheber?

POP! BASICS #4 – Cover oder Bearbeitung? Sample? Remix?

GVL-Mitglied werden


10 reißerische tipps für den social media auftritt

10 Tipps für Social Media-Content

10 reißerische tipps für den social media auftritt
Clickbaits!! Auf jeden Fall Clickbaits posten ????! Spaß beiseite. Social Media kann man lieben und durchaus hassen, aber mittlerweile gehört es irgendwie zum Musikmachen dazu, eine einigermaßen gepflegte Online-Präsenz aufrecht zu erhalten.
Das ist teilweise stressig viel Arbeit, insbesondere wenn ständig neuer sog. "Content" sog. "created" werden muss. Als kleine Inspirationshilfe haben wir hier für euch 10 reißerische Tipps zusammengefasst:
 

1. Kurze Performance-Ausschnitte (Stories, Reels, Posts, TikToks)

Der naheliegende Klassiker! Aber immer wieder lernen wir Acts kennen, die bis auf den Link in der Bio und die obligatorischen Gig-Ankündigungen nicht weiter vermuten lassen, dass sie tatsächlich ein Musikact sind. Schwierig!
Egal ob kurz und unplugged, auf Playback gesungen oder gerappt, aus dem Proberaum gefilmt oder aus dem Studio: Wir machen Musik!
 

2. Musikvideos (IGTV, Ausschnitte als Reels, Posts, TikToks)

Der nächste Klassiker. Aber auch hier: Oftmals verliert man Hörer:innen alleine durch den Verweis auf YouTube. Kein Scheiß! So faul sind wir mittlerweile geworden. Daher sollten zumindest großzügige Ausschnitte auf die SoMe-Plattformen geklatscht werden.
 

3. "Work-in-Progress" (Posts, Reels, TikToks)

Beispielsweise: Demo-Skizzen gepaart mit dem Aufruf zur Interaktion a la "Habt ihr eine Idee für die Stelle?" o.ä., Auszüge aus dem Aufnahmeprozess, Studio-Shots, Einblicke in die Merchproduktion etc.
Lasst uns die Leute an unserem Prozess teilhaben und ggf. teilnehmen. Go!
 

4. Cover-Reihen (Stories, Posts, Reels, TikToks)

Kurze Covers unserer All-Time-Favorites, extreme Genre-Sprünge (Metalsongs als LoFi-Pop-Cover?), befreundete Acts (gegenseitige Covers?), aktuelle Songs etc.
Die Möglichkeiten sind buchstäblich endlos. Klar ist aber auch: Wenn wir eigene Musik machen, muss diese immer im Vordergrund stehen. Check!
 

5. "Damals vs. Heute" (Stories, Posts, Reels, TikToks)

Gibt es Videos vom ersten Auftritt? Den ersten Demos? Der ersten Gitarre? Dem ersten Mixer? Das erste Bandbild? Was hat sich seitdem getan? Wie hat sich die Performance entwickelt? Haben es alte Songs in die aktuelle Setlist geschafft?
Wachstum und Entwicklungen sind spannend und eignen sich perfekt für einige Rückblicke.

6. "Social Media vs. Reality" (v.a. Stories, TikToks)

Ungefilterte Einblicke z.B. in den kreativen Prozess sind authentisch und dadurch oft sympathischer, als perfekt editierte und bearbeitete Videos und Fotos. Die gehören natürlich auch dazu, bringen allerdings häufig eine gewisse Distanz zwischen Act und Follower:in.
Kann man wollen oder eben auch nicht :). Wir wollen!

7. Story-Time! (IGTV, Posts, TikToks)

Was ist die Geschichte hinter diesem Song, diesem Album, diesem Video, der Band? Der Menschheit? Warum sind wir? Warum machen wir das alles? Was war damals auf der Tour so witzig? Wer ist die Inspiration hinter dem Song namens "Günther von der Tanke"?
Erzählt halt mal!

8. Tutorials & Tipps & Tricks (Reels, TikToks, Posts)

Wie spielt man diesen Song? Wie kriegt man diesen Sound hin? Warum klingt die Snare so geil? Wie produziert man diesen Drop? Wie nimmt am besten Gitarren auf? Was postet man am besten auf Social Media ;)?

9. Die "anderen" Leidenschaften (alles)

Klar, Musik steht im Fokus und sollte letztlich auch mind. 80% der Posts ausmachen, aber es gibt ja oft noch weitere interessante "Leidenschaften", die zeigen wer bzw. wie wir sind, die uns greifbarer und dadurch vielleicht auch interessanter machen.
Es geht bei Musik auch immer ein Stück weit um Identifikation mit den Bildern, die uns die Musik in den Kopf setzt und mit dem "Lifestyle", der damit einher geht. Was ich damit meine: Wenn man von Natur und Freiheit singt und privat gerne in die Berge fährt, dann könnte man letzteres durchaus visuell mitteilen. Wenn man von dem Leben in der Großstadt und verschwitzten Kellerclubs singt, dann ... na, ihr wisst schon. Allgemein bieten sich dafür wie gesagt Passionen an, da diese am meisten hergeben, ohne das man zu weit greifen muss. Aber auch der Weg zum Ziel bietet viel Raum für Content. "Ich lerne jetzt das und das und ich nehme euch dabei mit!.

10. Kreative Werbung (alles)

Heikle Nummer, ich weiß. Oft werden die Sozialen Medien nämlich NUR als Werbeplattform missbraucht. Seien es gesponserte Posts etc. oder die bereits genannten Gig-Ankündigungen gepaart mit "N E W  S O N G out now". Da wird per se drüber gewischt.
Niemand hat Bock nur "Kund:in" zu sein. Aber kreative Gig-Ankündigungen in Form eines kurzen Songs oder Videos, vielleicht im Zusammenhang mit einer Story, die man in der Stadt erlebt hat oder Fotos vom Gig in derselben Location, fühlen sich NICHT wie Werbung an, obwohl sie natürlich nichts anderes sind. Das gleiche gilt für Neuveröffentlichung. Alle neun Tipps bisher (bis auf die Cover-Reihe) könnten für VÖ-Posts hergenommen werden. Weitere Vorteil dadurch: Man kann mit mehreren Posts kreativ und nicht zu aufdringlich ein und dieselbe Veröffentlichung bewerben. Easy!

Generell: Reels, TikToks & Shorts

Generell gibt's in Sachen Social Media zwei wirkliche Wachstumstreiber, namentlich "Reels" und "TikToks". Instagram und TikTok senden via Algorithmus insbesondere diese beiden Formate an alle aus, denen der Content gefallen könnte, sprich sie dazu bringt länger auf der Plattform zu verweilen.
Wenn man trendiges Zeug anzubieten hat, bieten sich hier unglaubliche Wachstumsmöglichkeiten. Aber auch "normaler" Content wird oft weit über die organische Reichweite ausgestrahlt. Möchte man also vordergründig neue Follower:innen an Land ziehen, dann sollten wir auf jeden Fall diese beiden Ströme bespielen. YouTube zieht hier gerade mit den Shorts hinterher. Behalten wir mal im Auge!

Ansonsten noch einen Tipp: Lasst euch nicht zu sehr von diesem Posting-Zwang stressen. Das Internet ist auch noch nächste Woche da ;). Wir auch, oder?

 

Technical Rider? Was, wieso und wie?

    1. Was ist ein Technical Rider?

      Der Technical Rider (oder Tech Rider) ist der technische Steckbrief einer Band / eines Solo-Acts. Dieser dient dem Veranstalter und dessen Ton-, Licht- und Bühnen-Technikern als Anleitung für euren Auftritt. Daher ist die Abgabe eines Technical Riders oftmals Voraussetzung für einen Auftritt. Es empfiehlt sich also auch bei kleinen Bandgrößen einen Technical Rider zu erstellen.

      Eine Word-Vorlage findet ihr hier: Technical Rider Vorlage

    2. Was beinhaltet der Tech Rider?

      • Besetzung und Travelparty (Wie groß ist die gesamte Travelparty und wie gliedert sich diese auf? D.h. wie viele Musiker (und deren Funktionen), Ton- bzw. Lichtechniker, Manager und sonstige Personen habt ihr dabei?)
      • Kanalbelegung (Was muss wie verstärkt bzw. abgenommen werden?)image008
        Üblicherweise in entsprechender Reihenfolge (Schlagzeug, Bass, Keys, Gitarre, Vocals … ). Angaben wie „Mic“ oder „Insert“ können optional bzw. Wunschangaben sein. Es handelt sich zumeist um das maximale Setup, ggf. muss sich an den Veranstaltungsort und die vorhandene Technik angepasst werden.
      • Stageplan (Wo befindet sich was auf der Bühne? Wie groß muss Bühne mindestens sein?)

        image010
      • Neben den Instrumenten-, Mikrofon- und Verstärkerpositionen können noch die Anzahl und Position der Monitore und Steckdosen bestimmt werden. Falls Lampen oder zusätzliche Bühnenaufbauten vorgesehen sind, sollten diese samt Mindestgröße der Bühne ebenfalls vermerkt werden. Zumeist genügt eine simple Grafik wie oben gezeigt. Es gibt allerdings auch professionelle Software (siehe unten).
      • Telefonnummer für Rücksprachen mit dem örtlichen Techniker.
      • Falls notwendig: Informationen zur Lichtshow, eigener Lichttechnik, speziellen Effekten usw.
      • Mittlerweile ist es bei kleineren Produktionen nicht unüblich zusammen mit dem Tech Rider eine Art Band Rider zu verschicken. Darin werden noch weitere Details und Anforderungen geklärt. Zu den wichtigsten Informationen zählt hier der Catering Rider. Dieser sollte realistische (!) Verpflegungswünsche für die Crew Mitglieder beinhalten. Außerdem Informationen über Allergien, Anzahl an Vegetariern und Veganern. Darüber hinaus können im Vorfeld noch Übernachtungssituation, Parkplätze sowie weitere Backstage-Anforderungen (Duschen, WLAN, etc.) geklärt werden. Je nach Länge und Ausführlichkeit werden diese Dokumente auch gerne getrennt.
    3. Generell

  • Der Tech Rider ist eine Art Maximalvorstellung, um die bestmöglichen Bedingungen für euren Auftritt zu schaffen. Allerdings muss man sich gerade bei kleineren Club kompromissbereit zeigen und an die jeweiligen Gegebenheiten anpassen.
  • Je genauer und übersichtlicher euer Rider gestaltet ist, desto einfacher macht ihr es dem Veranstalter. Dadurch erhöht ihr natürlich die Chance, dass eure Anforderungen erfüllt werden. D.h. schön designte Rider mögen ansprechend aussehen, aber von den wichtigen Informationen ablenken.
  • Den Rider im Vorfeld immer mit dem Veranstalter besprechen und absegnen lassen!
  • Es macht Sinn, den Rider in Papierform zum Auftritt mitzubringen.
  • Der TR muss regelmäßig aktualisiert werden. Es ist sehr undankbar für den Techniker vor Ort, wenn er unnötige Vorarbeit erbringt und dann bei der Ankunft der Band feststellt, dass sich das Setup komplett geändert hat.
  • Im Internet kursieren viele Tech Rider, die einen interessanten Input für den eigenen Rider liefern können.
  • Zudem gibt es mittlerweile einige kostenfreie Online-Tools, die bei der Erstellung helfen können:
  • Eine gewisse Dankbarkeit und „Demut“ schadet oft nicht :).

 

Fällt euch etwas zu diesem Thema ein oder würdet ihr gerne etwas hinzufügen? Braucht ihr Hilfe bei der Erstellung eines Technical Riders? Meldet euch :).

 

 


Wie kommt meine Musik zu Spotify, Apple Music, Deezer, Amazon etc. ?

anbieter bild

Streaming ist nach wie vor nicht unumstritten, birgt aber tatsächlich viele Chancen für D.I.Y-Künstler*innen bzw. die D.I.Y.-Band. So ist neben der globalen Verfügbarkeit, der Aussicht auf günstige Playlist-Platzierungen auch der finanzielle Aspekt entgegen der populären Meinung nicht zu vernachlässigen. Natürlich mag der einzelne Stream nicht viel abwerfen und das Auszahlungsmodell ist alles andere als fair, aber in Summe und bei voller „Kontrolle“ des Vertriebs kann dennoch einiges dabei rausspringen. Vor allem dann, wenn der Sprung in eine kuratierte Playlist geglückt ist. Auf diese Weise haben bereits einige lokale Bands mehrere 100.000 Streams zusammentragen können. Dadurch konnten auch Acts ohne Label und viel Promoarbeit sehr viele neue Hörer*innen erreichen. Und das freut dann letztlich die Bandkasse. Zudem bietet ein über die Jahre aufgebauter Katalog langfristige Einnahme-Möglichkeiten. Ein vor 10 Jahren veröffentlichter Song wirft pro Stream genauso viel ab, wie ein brandneuer Song. Es ist also nicht alles komplett schlecht an dem Medium "Steaming". Aber wie kommt denn nun eigentlich die eigene Musik auf die hiesigen Streaming- und Download-Portale?

Die Antwort: Content Aggregatoren! Diese sind mehr oder weniger Online-Vertriebe und dienen als Bindeglied zwischen den Streaming- bzw. Download-Plattformen und euch. Sie übernehmen den Verwaltungs- sowie Organisationsaufwand, überprüfen Copyrights und platzieren euch letztlich auf den verschiedenen Stores. Dafür verlangen die verschiedenen Anbieter allerdings Geld oder behalten einen Teil der Einnahmen ein. Die Modelle sind hier ganz unterschiedlich und können individuell Sinn ergeben oder auch nicht. Im Folgenden findet ihr eine kurze Übersicht über die Modelle der gängigen Anbieter.

Anbieter (Stand 31.05.2021):

  1. RecordJet

    RecordJet bietet zwei standardisierte Tarife und einen individuellen Deal an:
    Basic: Ihr bekommt 90% der Einnahmen (Wichtig: Die Streaming- bzw. Downloadportale ziehen auch noch ihren Anteil ab) und zahlt einmalig 19€ für eine Single, 29€ für eine EP und 39€ für ein Album.
    Premium: Hier bekommt ihr 100% der Einnahmen, zahlt allerdings jährlich eine Gebühr. 9€ für eine Single, 19€ für eine EP und 29€ für ein Album.
    First Class: Hier schreibt RecordJet „Individuelle Deals inklusive vieler Upgrades, Volumentarife, etc.“ und weiter „überlege dir dein Wunschpreismodell und lasse uns wissen, was der Deal deiner Träume ist.“. Außerdem werden weitere Möglichkeiten, wie Store-Promotion, Labelcode und Physischer Vertrieb angeboten. Weitere Informationen können entsprechend individuell erfragt werden.

  2. Tunecore

    Der US-Anbieter hält nur ein Preismodell bereit:
    Ihr bekommt 100% der Einnahmen, zahlt aber jährlich eine Gebühr.
    9,99€ für eine Single, 29,99€ für ein Album im ersten Jahr, 49,99€ pro Folgejahr.Zudem kann Tunecore auch als Musikverlag agieren und so Copyright-Tantiemen (bspw. von YouTube) eintreiben. Hier behält man 90% der Tantiemen. Sollte das „Kreativteam“ euren Song anderweitig unterbringen, z.B. in Werbung oder Film, dann behält Tunecore eine 20%ig Vermittlungsprovision ein. Scheinbar funktioniert der Service auch ohne GEMA-Mitgliedschaft. Hier liegen allerdings noch keine Erfahrungsberichte vor. Weitere Informationen werden dankbar angenommen (kontakt@meandreas.com).

  3. Spinnup

    Spinnup bietet ebenfalls nur ein Modell an:
    100% der Einnahmen, 9,99€ jährlich für eine Single, 19,99€ für eine EP (3-6 Tracks) und 39,99€ pro Jahr für ein Album (7-25 Tracks).Spinnup wurde von Universal Music gegründet und wirbt neben dem Musikvertrieb noch mit ihrem Scouting-System. „Jeden Monat kannst du deine Musik an bis zu 3 Talent Scouts "pushen", um deren Aufmerksamkeit zu bekommen. Die Scouts hören sich so viel Musik an, wie nur irgendwie möglich und können den Künstlern Feedback geben.“ Auf diese Weise wurden laut Angaben von Spinnup bereits einige Bands und Künstler mit Plattenverträgen von Universal ausgestattet. Zudem versucht Spinnup mit eigenen Showcase-Veranstaltungen auf sich und ihre Künstler aufmerksam zu machen.

  4. CD Baby

    Das D.I.Y.-Urgestein (1998) aus den USA hält aktuell zwei Preismodelle bereit:
    Standard: 9,95$ für eine Single, 29$ für ein Album.  Zudem behält CD Baby 9% der Einnahmen ein.
    Pro: 29,95$ pro Single, 69$ pro Album. Bei der Pro-Variante werden analog zum Musikverlag von Tunecore Copyright-Tantiemen erfasst und ausbezahlt.

  5. iMusician

    Der Schweizer Anbieter geht mit drei Modellen ins Rennen:
    Starter: 9€ Single, 19€ EP, 29€ Album bei 30% Kommission
    Regular: 19€ Single, 29€ EP, 39€ Album bei 15% Kommission
    Rockstar: 39€ Single, 79€ EP, 99€ Album bei 0% Kommission

    Darüber hinaus bietet iMusician noch weitere Premium-Vorteile an, wie z.B. Vorbestellung via iTunes und  YouTube-Content ID, eigener Labelname, Telefonischer Support, Expressauslieferung und Promotion.

  6. Feiyr

    Die günstigsten Festpreise bietet eindeutig Feiyr an:
    2,36€ kostet eine Veröffentlichung. Dabei ist egal ob Single, EP oder Album. Allerdings müssen dafür 20% der Einnahmen abgegeben werden. Die Konto-Aktivierung kostet zuvor 9,90€, wird aber erst fällig, sobald etwas veröffentlicht wird.

  7. Distro Kid

    Distro Kid bietet ein einfaches aber attraktives Angebot: 19,99$ im Jahr für beliebig viele Releases, bei 0% Kommission.

Zusammenfassend die jeweils günstigsten Tarife in der Übersicht:

 

RecordJet TuneCore Spinnup CD Baby iMusician Feiyr Distro Kid

Single

19€ 9€ / Jahr 9,99€ / Jahr

9,95$

9€ 2,36€ Einmalig 19,99$ pro Jahr für unbegrenzt viele Releases
EP

29€

19,99 / Jahr

19€

2,36€
Album 39€ 29e / 1. Jahr

49e / Jahr

39,99 / Jahr

29$

29€

2,36€

Kommission 0% 0% 0% 9% 30% 20% + einmalig 9,90€

0%

Natürlich muss der Preis - auch wenn die Tabelle eine deutliche Sprache spricht - nicht der einzige Faktor bei der Entscheidung für einen Anbieter sein. Viele der Vertriebe bieten neben dem tatsächlichen Angebot der Musik noch weitere Services an. Von Vorbestellungs-Möglichkeiten und YouTube-Monatarisierung über besondere Platzierungen bei den Stores (bspw. bei iTunes) bis hin zu "Verlagstätigkeiten", sprich der Eintreibung von Copyright-Tantiemen. Zumeist wird dabei jedoch zusätzlich zur Kasse gebeten. Solche Zusatzleistungen können natürlich individuell Sinn machen, sind aber letztlich oft nicht ausschlaggebend für den Erfolg der Veröffentlichung. In hiesigen Foren liest man diesbezüglich vermehrt die Beschwerden einiger Nutzer, dass beispielsweise gebuchte Promo-Pakete wenig bis gar keine Auswirkungen auf Klick- bzw. Downloadzahlen hatten und haben. Zudem wird moniert, dass fristgerechte Zahlungen ausbleiben, selbst-getätigte (und damit sichere) Käufe nicht in der Abrechnung auf auftauchen und es Probleme mit dem Kundenservice gibt. Diese Anbieter wurden allerdings bei dieser Übersicht ausgespart.

Aber auch die größten Anbieter im Felde, TuneCore und CD Baby, sehen sich aktuell häufig Kritik wegen der vergleichsweise teuren Preis ausgesetzt. Demgegenüber können beide Anbieter aber den großen Vorteil für sich verbuchen, dass sie aufgrund ihrer (Markt-)Positionen auch langfristig keine existenziellen Probleme befürchten müssen. Das heißt eure Releases sind "sicher". Das können die "kleinen" Anbieter leider nicht von sich behaupten. Was im Falle einer Insolvenz passiert, ist hier oft unklar. Kürzlich wurde beispielsweise der Anbieter Zimbalam von TuneCore geschluckt, wodurch insbesondere UK-Kunden mit komplett anderen Preisen und Modellen konfrontiert wurden. Aus diesem Grund mussten viele Alben und Songs zwangsläufig entfernt und teilweise anderweitig neu hochgeladen werden. Nicht nur Klickzahlen gingen durch diese Prozedur verloren, sondern auch günstige Platzierungen in Playlists. Dieser Sicherheitsaspekt sollte daher auch nicht außer Acht gelassen werden.

Aus diesen Gründen kann keine klare und allgemein gültige Empfehlung ausgesprochen werden. Gerne können wir aber gemeinsam das für euch beste Angebot erarbeiten. Vielleicht habt ihr noch weitere oder andere Erfahrungen gemacht. Gerne nehme ich diese hier auf :).  Meldet euch :).

Links zu diesem Thema:

Wie ihr euer Spotify-Profil richtig pflegt
Hier noch ein interessanter Artikel samt Übersicht über weitere US-Anbieter
Der vollständige Bericht über die Zimbalam-Übernahme
Wie viel verdient man auf Spotify?


Alle Links an einem Ort: Bei Instagram und TikTok steht euch lediglich ein Link zur Verfügung. Mit Link-Aggregatoren wie Linker.ee oder Lnk.bio könnt ihr alle wichtigen Adressen an einem Ort sammeln

5 Minuten Terminchen #1 - Alle Links an einem Ort

Alle Links an einem Ort: Bei Instagram und TikTok steht euch lediglich ein Link zur Verfügung. Mit Link-Aggregatoren wie Linker.ee oder Lnk.bio könnt ihr alle wichtigen Adressen an einem Ort sammeln

5 Minuten Terminchen #1 - Alle Links an einem Ort

Ganz kurz zur Einleitung. Wir wissen: Schwierige Zeit gerade. Wenig Motivation, wenig Energie und das ist gerade auch vollkommen ok so. Also, bloss nicht davon runterziehen lassen. Wir machen einfach gemeinsam kleine Schritte und dann kommen wir da schon wieder raus :). Deshalb haben wir jetzt jeden Freitag ein "5 Minuten Terminchen", mit jeweils kurzen Anregungen und Ideen, die euch Woche für Woche ein kleines Stück weiterbringen sollen und nicht lange dauern.

Für den Anfang haben wir passenderweise das Thema "Link-Aggregatoren" ausgesucht. Denn aktuell gibt es wohl keine populärere Wegbeschreibung im Internet, als der Zusatz "LINK IN BIO". TikTok und Instagram erlauben uns nämlich eben genau diesen einen Verweis in unseren Profilen und sonst nichts. Auch nicht in Beiträgen und ab Stories erst ab einer beachtlichen Follower:innen-Zahl. Neues Album? Link in Bio! Konzerttickets? Link in Bio!

Das Problem liegt dabei natürlich auf der Hand: Ein Link für viel zu viele Posts, Konzerte, Sales, Releases usw. ABER! Hier können sog. Link-Aggregatoren wie "lnk.bio" (siehe Link in Bio ????) oder linktr.ee Abhilfe schaffen. Bei diesen erstellt man sich nämlich kleine Landing-Pages, auf denen man alle relevanten Links sammeln und neue auch ganz einfach im Web hinzufügen kann. Dadurch sind auch die alten Links noch eine Weile sichtbar und darüber hinaus können statische Verweise (zu Spotify, Website, Bandcamp uvm.) angelegt werden. Wenn man mehrere Kanäle bespielt, spart sich natürlich noch mehr Zeit, da man nur an einem Ort die neuen Adressen hinterlegen muss.

Wer sich ein bisschen mit Webdesign auskennt, kann eine solche Landing-Page natürlich auch schnell selbst zusammenbasteln. Allen anderen können wir die oben genannten Aggregatoren empfehlen. Beide Varianten bieten in der Pro-Version auch noch weitere Statistiken und Zusatzfunktionen, die man allerdings nicht zwingend benötigt.

An dieser Stelle noch der kleine Tipp, dass man bei Shortlink-Anbietern (bit.ly z.B.) ebenfalls die Klickzahlen angezeigt bekommt.

Habt ihr hier bereits Erfahrungen gemacht? Wir freuen uns auf eure Kommentare!


Neustarthilfe kann ab sofort beantragt werden

Was ist die Neustarthilfe?

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Dazu zählen Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetikerinnen und Kosmetiker) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musikerinnen und Musiker, Gestalterinnen und Gestalter, Fotografinnen und Fotografen) oder zum Beispiel im Gesundheitswesen (z.B. Therapeutinnen und Therapeuten, Trainer), der Tourismusbranche (z.B. Stadtführerinnen und Stadtführer, Reiseleiterinnen und Reiseleiter) oder Bildungsbranche (z.B. Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Coaches) tätig sind.

Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.

Anträge können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

(Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/)

Weitere Informationen und Antragstellung hier


POP! BASICS - Zusammenhänge in der Musikwirtschaft

Immer wieder tauchen die Fragen bei uns auf: "Brauchen wir ein Label?", "Was macht ein Verlag nun wirklich?", "Ist die GEMA jetzt gut oder schlecht?" "GVL? Nie gehört!"
Die Verbindungen sind komplex, aber einmal verstanden erklärt sich fast alles von selbst. Aber wie hängen Urheber:innen, Interpret:innen, GEMA, GVL Labels und Verlage denn nun eigentlich zusammen? Hier eine Übersicht:

Im Grunde unterscheiden wir zwei Stränge: Links geht es um die "formlosen" Lieder an sich, geschrieben von Komponist:innen, Textdichter:innen und Bearbeiter:innen, letztlich als Urheber:innen zusammenfasst. Diese persönliche, geistige Schöpfung wird durch das Urheberrecht geschützt. "Zu Geld gemacht" wird sie durch die GEMA, die die Musiknutzer:innen für die öffentliche Wiedergabe zur Kasse bittet und diese Einnahmen an ihre Mitglieder ausschüttet. Diese sind die genannten Urheber:innen und aber auch Verlage. Letztere übernehmen die kommerzielle Verwertung des Songmaterials. Dafür binden sie zunächst Urheber:innen und oder deren Songs vertraglich an sich und versuchen daraufhin die Werke medial unterzubringen. Das heißt in Filmen, Werbungen, Serien, Beiträgen, Videospielen etc. Wenn die Urheber:innen allerdings nicht selbst performen, wird im ersten Schritt zunächst die passende Interpret:in gesucht, um den Song ggf. mit Hilfe von Produzent:innen aufzunehmen. Die fertigen Stücke werden anschließend von Labels vertrieben, wobei an deren Stelle heutzutage sehr häufig sog. Content-Aggregatoren treten, die sich gegen eine geringe Bezahlung um die Auslieferung der Musik zu den üblichen Streaming-Plattformen kümmern. Werden die Studioproduktionen danach in Funk und Fern verwendet, wird über die GEMA ein Teil der Gebühren an die GVL weitergeleitet, die wiederum ihre Mitglieder - an den Aufnahmen beteiligte Personen und Labels - dafür entlohnt. Geschützt wird deren Beitrag durch das sog. Leistungsschutzrecht, ein verwandtes Schutzrecht, welches ebenfalls im Urheberrecht verankert ist. Da der Vertrieb von Musik alleine heutzutage oftmals nicht mehr genug abwirft, existieren mittlerweile sehr viele Verlag-Label-Hybride, die beide Seite der Musikwirtschaft bedienen und auswerten. In diesem Falle spricht man oft von einem 360° Angebot bzw. von 360° Deals.

Wir schauen uns die einzelnen Blöcke genauer an:

Urheber:innen

Wir haben hier bereits einen vollständigen Artikel zum Thema Urheberschaft veröffentlicht. Zusammengefasst gibt es drei Gruppen von Urheber:innen, also Menschen, die die Songs schreiben: Komponist:innen, Textdichter:innen und Bearbeiter:innen. Bei Bands stellt sich mitunter die Frage, wer nun tatsächlich mitgeschrieben hat? Speziell dann wenn es um die Anmeldung des Werks bei der GEMA, also letztlich um Geld geht. Hier müsste rein theoretisch überprüft werden, ob der jeweilige Beitrag eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Beispielsweise erreichen die vier Standard-Akkorde alleine diesen Grad der Originalität nicht. In Kombination mit Melodie und Text allerdings möglicherweise schon. Ebenso verhält es sich mit den meisten Standard-Beats, Basslines, Gitarren-Licks etc. Daher muss individuell überprüft werden, wie unverzichtbar die einzelnen Elemente für das Gesamtwerk sind. Wir empfehlen an dieser Stelle jedoch einen bandinternen Deal zu finden, sofern der Song gemeinsam ausgearbeitet wird.

Mittlerweile ist es im Popularmusikbereich üblich, dass mehrere Autor:innen an einem Song beteiligt sind. Verlage schließen sich zusammen und organisieren sog. Songwriting-Camps. Dorthin werden verschiedene Verlagsautoren und freie Songwriter:innen geschickt, um gemeinsam und in wechselnden Kombinationen Stücke für andere Interpret:innen zu schreiben. Davon erhofft man sich höhere Erfolgschancen und natürlich auch qualitativ hochwertige Songs. Oftmals werden dafür im Vorfeld Pitches von Labels gesammelt, d.h. Ausschreibungen für Künstler:innen, die auf der Suche nach neuen Songs sind. Manche Camps schreiben sogar dediziert nur für einen Act. Daneben gibt es natürlich noch unzählige andere Formen von sog. Co-Writes bzw. Co-Writing-Sessions. Viele Interpret:innen sind selbst am Songwriting beteiligt, holen allerdings sporadisch weitere Schreiber:innen dazu.

In den seltensten Fällen werden Urheber:innen im Vorfeld für ihre Arbeit bezahlt. Zwar werden Reisekosten übernommen und von Verlagen oftmals Vorschüsse (siehe unten, Verlag) gezahlt, die einzige Einnahmenquelle sind trotzdem GEMA-Tantiemen. Ist ein Song nicht erfolgreich, sprich wird nicht aufgeführt, nicht im Radio gesendet und nur moderat gestreamt, so bleibt für die Songwriter:innen fast nichts übrig.

Interpret:innen

Die ausführenden Musiker:innen auf der Bühne und im Studio fasst man als Interpret:innen zusammen. Oftmals sind Interpret:innen und die Urheber:innen identisch bzw. schreiben in Form von Co-Writings selbst am Song mit. Dadurch stehen ihnen auch ein Teil der GEMA-Einnahmen zu. Interpret:innen, die nicht am Songwriting, aber an den Aufnahmen beteiligt waren, können über ihre GVL-Mitgliedschaft mitverdienen. Dies ist besonders wichtig für Gast- oder Studiomusiker:innen, die darüber hinaus nicht an Livegagen, Lizenzeinnahmen durch Streams etc. beteiligt sind. Beide sind neben dem Verkauf von Merchandise-Produkten die Haupteinnahmequellen für Interpret:innen.

Produzent:innen

Gemeint sind hier die künstlerischen Produzent:innen, die mit dem Act im Studio stehen, Soundentscheidungen (mit)treffen, Songwriting-Ideen einbringen, das Arrangement beeinflussen, um insgesamt das Maximum aus Künstler und Material herauszuholen. Heutzutage sind Produzent:innen oftmals Alleskönner, d.h. haben ihr eigenes Studio, sind Engineer, Mixer etc. in einem. Die Grenzen sind mittlerweile fließend. Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass es neben dem "künstlerischen Produzenten" auch noch den "exekutiven Produzenten" gibt. Dieser ist klassisch Organisator:in im Hintergrund, hält alle Fäden in der Hand, kümmert sich um Finanzierung und Durchführung und stellt das Team zusammen. Oftmals spricht man dabei auch von einem "Manager", wobei der Executive in der Theorie über dem Manager steht. Diese Begrifflichkeiten sind allerdings alle nicht geschützt: Jede/r kann alles sein. Das Ziel bleibt immer dasselbe. Nämlich ein erfolgreiches Musikprojekt zu schaffen. Dabei sind Aufnahmen (Bild und Ton) unabdingbar.

Heutzutage wird Musik vornehmlich elektronisch produziert. Das heißt verkürzt: Computer, Software, Kopfhörer, Midi-Keyboard, Mikrofon und Audio-Interface. Mehr benötigen viele aktuelle Pop- und Chartsongs nicht mehr. Moderne Digital Audio Workstations (DAWs), wie Logic, Cubase, Ableton Live, Pro Tools etc. bringen von Haus auf alle nötigen Effekte und Tools zur Audiobearbeitung mit. Seien es Kompressoren, Hall- und Raumeffekte und Werkzeuge zur Stimmbearbeitung, alles ist an Bord. Virtuelle Soundbibliotheken mit Abbildungen von buchstäblich jedem existierenden Instrument können mit Hilfe eines MIDI-Keyboards angesteuert und damit sozusagen gespielt werden. Schlagzeug? Kein Problem! Trompeten? Nichts leichter als das! Und selbst wenn man nichts selbst einspielen möchte, findet man unzählige Soundvorlage, Samples und Loops, um seine eigenen Songs daraus zu basteln. Lediglich ein Mikrofon wird benötigt, damit die Stimme der Sänger:innen eingefangen werden kann. Zur Übersetzung des analogen Gesangs in ein digitales Signal und umgekehrt benötigt man zusätzlich ein Audio-Interface. Diese haben in den letzten zehn Jahren einen gewaltigen Sprung nach vorne gemacht. Wurden Homerecordings damals noch oft für die magere Qualität belächelt, so sieht es mittlerweile gänzlich anders aus. Nicht wenige Hits der letzten Jahre sind in den heimischen Schlafzimmern der Künstler:innen entstanden, auch wenn die finalen Mixes und Masters oftmals von Profis und in entsprechend optimierten Studios angefertigt wurden. Trotzdem kann festgehalten werden, dass es noch nie so einfach und günstig war qualitativ hochwertige Musik zu produzieren wie heute.

Verlage

Verlage sind die großen Unbekannten im Musikgeschäft und werden fälschlicherweise oft Synonym mit Labels verwendet. Allerdings verwerten sie im Gegensatz zu Plattenfirmen keine Aufnahmen, sondern das formlose Werk an sich. Das heißt Musik, Melodie, Text, Reihenfolge usw. Klassisch gesehen zählte der Notendruck zu den Hauptaufgaben von Musikverlagen - eben analog zu anderen Verlagstypen. Nachdem im Popbereich u.a. durch das Internet die Nachfrage an gedruckten Noten massiv zurückgegangen ist, konzentrieren sich Verlage aktuell auf die Zweit- und Drittverwertung von Songmaterial. Das heißt sie fokussieren sich vereinfacht auf kommerzielle Nutzungen ihrer Werke nach der Veröffentlichung auf CD / Vinyl oder den Streaming-Plattformen (Erstverwertung). Beispiele dafür wäre die Einbindung von Musik in Werbungen, TV, Filmen, Videospielen et cetera. Die Kopplung von Bild und Ton wird umgangssprachlich auch "synching" genannt und ist ein äußerst lukratives Geschäft. Damit es überhaupt "Ton" gibt, suchen Verlage zunächst nach Material respektive neuen Autor:innen. Diese werden häufig exklusiv an den Verlag gebunden. Das heißt alle neuen Werke fließen automatisch in das Repertoire des Verlags ein. Sofern der/die Autor:in nicht selbst auch Interpret:in ist, versucht der Verlag hier jemanden zu finden, der oder die den Song aufnimmt und im besten Falle live performed. Oftmals wird daher die Nähe zu Labels gesucht. Es wird also - stark vereinfacht - mit Liedern gehandelt. Entsprechend stammt der größte Teil der Verlags-Einnahmen aus GEMA-Erlösen, bei der alle Verlage Mitglied sind.

Wie oben bereits skizziert leben Autor:innen lediglich von GEMA-Einnahmen, die an feste Ausschüttungstermine gebunden sind. Um diese Zeit zu überbrücken und um Autor:innen fest an sich zu binden, zahlen Verlage häufig Vorschüsse auf zu erwartende GEMA-Tantiemen. Diese Zahlungen sind allerdings nicht selten an eine Mindesteinbringmenge an Songs pro Jahr geknüpft und können ausschließlich mit GEMA-Einnahmen zurückgezahlt werden. Das hat zur Folge, dass sich die Verträge automatisch so lange verlängern, bis alles zurückgezahlt aka "recouped" ist. Resultierend sind Exklusivautor:innen mitunter über Jahre an einen Verlag gebunden, wodurch auch alle neuen Songs in das bestehende Repertoire übergehen. Das kann sich als problematisch erweisen, wenn man den Verlag wechseln und oder einen neuen Vorschuss aushandeln möchte. Zudem setzen immer mehr Labels darauf auch die Verlagsanteile zu bekommen. Wenn diese nicht verfügbar sind, sinkt das Interesse potentieller Label-Partner.

Außerdem zahlt man den Vorschuss nicht mit den vollen 100% der GEMA-Einnahmen zurück, sondern lediglich mit dem eigenen Anteil. Die Verteilung ist zwar nicht gänzlich unveränderlich, allerdings sieht der Verteilungsplan der GEMA eine Aufteilung von 8/12 für Urheber:innen und 4/12 für Verlage im Aufführungs- und Senderbereich vor. Das heißt, jedes Mal wenn ihr eure Songs live spielt bekommt euer Verlag 33,34% der GEMA-Einnahmen. Bei CD- und Vinylpressungen sind es sogar 40%. Entsprechend müsst ihr für euch kalkulieren, ob ein Verlag so viel mehr für euch herausholt, als er letztlich kostet. Sicherlich sind Vorschusszahlungen interessant und bringen eine gewisse Sicherheit in das unstetige Leben von Songwriter:innen, allerdings handelt es sich umgedreht auch nur um einen Kredit mit extrem hohen Zinsen. Der einzige Vorteil ist, dass man ihn nicht zurückzahlen muss, wenn man sich morgen entschließt keine Musik mehr zu machen.

Letztlich bleibt zu sagen, dass man bei Verlagen auf jeden Fall doppelt überprüfen muss, ob und wie viel Sinn eine Zusammenarbeit macht. Viele unseriöse Verlage nehmen alles unter Vertrag, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, krümmen keinen Finger für euch und kassieren buchstäblich ewig lange, wenn eure Songs genutzt oder gespielt werden. Die gesetzliche Schutzfrist beträgt nämlich 70 Jahre nach dem Tod der Autor:innen. So lange verdienen Verlage an euren Songs. Ein Kompromiss sind Einzeltitel-Verträge den denen nur die Rechte von ausgewählten Titeln an der Verlag übergehen. Diese unterliegen dann zwar ebenfalls der gesetzlichen Schutzfrist, allerdings sind die Autor:innen nicht gebunden. Liefert der Verlag nicht ab, dann werden einfach keine weiteren Songs mehr eingebracht.

Das Argument, dass Verlage zudem die langweilige Büroarbeit bzw. die Administration übernehmen stimmt sicherlich zu einem gewissen Grad. Ihr bekommt aber keinen Cent weniger, wenn ihr gewissenhaft eure Abrechnungen selbst  überprüft und falls notwendig Fehler bei der GEMA reklamiert.

Kurz gesagt: Lasst euch nicht verarschen :). Es gibt wirklich super Verlage, die immens viel für ihre Autor:innen bewirken. Aber es gibt leider auch viele Abzocker, die aus der Unwissenheit vieler Newcomer Profit schlagen wollen. Falls ihr euch unsicher seid, schreibt uns gerne eine Nachricht.Vertragstypen: Autorenexklusivvertrag // Einzeltitelvertrag

GEMA

Eine detaillierte Übersicht über die GEMA findet ihr in unserem Artikel POP! BASICS #1 – Die GEMA für Musiker:innen.

Kurz gesagt: Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die für Urheber:innen und Verlage Geld von Musiknutzer:innen einsammelt, wenn sie GEMA-Repertoire verwenden. Nutzer:innen sind alle, die Musik öffentlich wiedergeben, spielen, senden, veröffentlichen usw. Also Clubs, Konzertveranstalter, der Einzelhandel, Radios, TVs, Webseiten, Demonstrationen (ja!), Bars, Kneipen, Frisörsalons ... - die Liste ist lange. Viele davon haben Pauschalverträge, zahlen also einmalig pro Jahr für Musiknutzung. Andere zahlen dediziert zum Beispiel nach Besucherzahl, Kartenverkäufen oder Produktionskosten. Falls ihr etwas veranstalten wollt und dabei Hilfe benötigt, meldet euch gerne bei uns direkt. Denn das Tarifsystem ist relativ undurchsichtig und starr. Ebenso ziert sich die GEMA nicht zusätzlich zu den bereits knackigen Tarifen Strafgebühren zu verlangen, wenn Veranstaltungen nicht angemeldet und oder zu spät abgerechnet werden. Die laute Kritik von dieser Seite ist also durchaus berechtigt. Außerdem werden auch die Urheber:innen selbst zur Kasse gebeten, wenn sie beispielsweise eigene Songs auf CD pressen wollen, die bei der GEMA gemeldet sind.

Dennoch ist die Verwertungsgesellschaft für viele Musiker:innen eine wichtige, manchmal sogar die einzige Einnahmequelle. Bei aller Kritik darf dieser Punkt keineswegs nicht ausgespart werden. Falls ihr weitere Informationen oder Hilfe beim Mitgliedsantrag benötigt, lasst es uns gerne wissen oder schaut hier vorbei.

Wichtig: Verwertet wird das Lied an sich, also die geistige persönliche Schöpfung der Urheber:innen, nicht die Aufnahme. Wenn also eine Cover-Band fremdes Material performed, so fallen ebenso Gebühren an, die letztlich zu den Originalurheber:innen zurückfließen.

Ganz wichtig: DIE GEMA SCHÜTZT KEINE WERKE!!! Nur ein Notar schützt euch garantiert.

GVL

Die GVL steht oft im Schatten der GEMA, da diese auch stellvertretend für beide das Geld eintreibt und somit auch abrechnungstechnisch im Vordergrund steht. Im Grunde übernimmt die GVL dieselbe Aufgabe wie die GEMA, nur eben auf der Seite der Leistungsschutzrechte. Das heißt anstelle Geld für die Nutzung von geistigem Songmaterial einzutreiben, kümmert sich die GVL um die Entlohnung der ausführenden Musiker:innen, Produzent:innen und Labels, die an der Herstellung Musik-Aufnahmen beteiligt sind. Dadurch entfällt der Live-Bereich bei Auswertung. Für jede sog. Sendeminute gibt es allerdings Geld. Auf diese Weise partizipieren zum Beispiel Studiomusiker:innen am Erfolg eines Songs, die sonst nicht Teil des Acts sind und daher keine Konzertgagen, Lizenzerlöse und GEMA-Anteile erhalten. Die Mitgliedschaft ist bei der GVL übrigens kostenlos, während sie bei der GEMA im Jahr 50€ kostet. Es schadet also nicht, wenn man sich dort anmeldet.

Für Labels ist die GVL die erste Anlaufstelle, da diese in Deutschland die Labelcodes vergibt.

Labels

Plattenfirmen sind klassisch gesehen Tonträgerhersteller, d.h. sie finanzierten die extrem teuren Studioaufnahmen, übernahmen die Pressung von Tonträgern und zumeist auch den Vertrieb (samt Promotion) dieser, wobei Letzteres häufig outgesourced wurde und wird. Die Künstler:innen werden anschließend mit einem kleinen Prozentsatz an Verkaufs- bzw. Streamingerlösen beteiligt, haben dafür aber ein geringeres finanzielles Risiko. Mit dem Einbruch von CD-Verkäufen Anfang der 2000er und der jahrelangen Talfahrt mussten sich viele Labels neu erfinden und bisherige Herangehensweisen komplett überdenken. Üppige Produktionskostenvorschüsse sind daher eine Seltenheit geworden, stattdessen ist Risikominimierung angesagt. Bands und Musiker:innen müssen häufig in Vorleistung gehen und mit fertigen Aufnahmen vor der Tür stehen, damit überhaupt jemand die Klingel hört. Denn während vor zwei Jahrzehnten CD-Verkäufe alleine auch kleine Labels über Wasser halten konnten, so werfen Streams heute oft zu wenig ab, um sich lediglich darauf fokussieren zu können. Aus diesem Grund haben sich etliche Hybridformen entwickelt: Labels übernehmen häufig auch die Verlagsarbeit, verbuchen ihr Acts teilweise selbst und vertreiben Künstler:innen-Merchandise. Oft sind sie auch an Gagen und sonstigen Honoraren beteiligt, weswegen man hier von einem 360°-Deal spricht. Diese Vertragskonstellation kann für die Acts undankbar sein, da man sich sehr stark an einen Partner bindet, entsprechend relativ viel Einfluss von außen zulassen muss und natürlich überall einen Teil der eigenen Einnahmen abgibt. Auf der andere Seite hat man im besten Falle einen starken Partner in alle diesen Bereichen an Bord.

Viele erfolgreiche Labels agieren eher als Lifestyle-Kollektiv, bei der Musik zwar ein sehr große Rolle spielt, jedoch nicht die einzige. So werden gemeinsame, label-umspannende Aktionen, Tourneen, Videoreihen, Designs, Kampagnen, Merchandise-Sales etc. geplant, die auch das Label als Marke etablieren sollen. Eine solche Zusammenarbeit, gepaart mit eine fairen Vertragskonstellation, kann auf jeden Fall empfohlen werden. Ansonsten stellt sich die Frage, ob man heutzutage noch dringend ein Label benötigt? Es ist so günstig und einfach wie noch nie Musik aufzunehmen, zu veröffentlichen (siehe Wie kommt meine Musik zu Spotify, Apple Music, Deezer, Amazon etc. ?) und zu bewerben. Ein Blick in die Single-Charts der letzten Monate zeigt unzählige Acts, die ohne bzw. mit eigenem DIY-Label große Erfolge feiern. Es geht also auch auf jeden Fall ohne. Gerade Newcomern (egal, welchen Alters) raten wir daher möglichst viel selbst zu machen und das möglichst lange. Denn die Erwartungshaltung, die auch oft an uns herangetragen wird, dass Labels alles übernehmen und man sich dann nur aufs Musik machen konzentrieren kann, ist schlichtweg falsch. Selbst bei Künstlerexklusivverträgen mit den Major Labels (Warner, Sony, Universal) ist dies nicht der Fall, auch wenn man hier natürlich weniger Risiko trägt. Man sollte sich also immer zwei Punkte vor Augen führen:

1) Man darf und kann seinen eigenen Erfolg bzw. das eigene Wachstum nicht von einem Label abhängig machen. Sonst beschneidet man sich unnötig selbst, solange man noch kein Label hat. Außerdem wird die Enttäuschung umso größer ausfallen, wenn man dann schließlich irgendwo untergekommen ist.

2) Wofür brauche ich überhaupt ein Label? An welchem Punkt komme ich tatsächlich selbst nicht weiter? Was kann ich tatsächlich nicht alleine machen? Falls ihr dazu fragen habt, schreibt uns gerne eine Nachricht :).Viele Labelservices kann man übrigens auch direkt einkaufen, ohne eine Vertragskonstellation einzugehen. Beispielsweise hier. Aber wie gesagt, notwendig ist das alles nicht.

An dieser Stelle möchten wir eine etwas ausgelutschte Metapher bemüht : Ein gutes Label kann dir Türen öffnen, die du selbst nicht öffnen kannst. Durchgehen musst du allerdings noch immer selbst. Arbeit sparen wird dir ein Label nicht. Eher im Gegenteil. Außerdem werden mit steigender Reichweite die Interessenten von selbst ankommen. Macht euch also keinen Stress wegen eines Labels, sondern kümmert euch beispielsweise lieber um eine lebhafte Internetpräsenz, bindet Hörer:innen an euch und wachst organisch. Abkürzungen gibt es auf dem Weg zum Erfolg keine.

 

Vertragstypen:

Bandübernahme-Vertrag: „klassischer“ Plattenvertrag Künstler:in geht in Vorleistung, finanziell und kreativ (manchmal gibt es Produktionskosten-Vorschuss) Übergibt fertiges „Masterband“ an Label Label vertreibt das fertige Produkt und beteiligt Künstler Beteiligung höher als beim KEV, 15-25%, Online z.B. 50/50 je nach Verkaufszahl staffelnd höher „Punkdeals“, Einnahmen werden anteilig verrechnet, danach 50/50. Künstlerexklusivvertrag: „Popstar-Vertrag“ Label entscheidet und finanziert stark vereinfacht gesagt alles Einnahmenbeteiligung des Künstlers wesentlich geringer (oft 5-10%) Kreative Freiheit deutlich eingeschränkt 360° Deals oftmals inbegriffen, d.h. Label bekommt zusätzlich Verlags-, Gagen- und Merchandise-Anteile Künstler:in hat allerdings kein Risiko

Musterverträge findet ihr u.a. hier.


Weiterführende Links:

https://www.gema.de/

POP! BASICS - Zusammenhänge in der Musikwirtschaft

POP! BASICS #1 – Die GEMA für Musiker:innen

POP! BASICS #2 – GEMA-Kalkulator für Muskiker:innen

POP! BASICS #3 – Werkanmeldung bei der GEMA – Wer ist Urheber?

POP! BASICS #4 – Cover oder Bearbeitung? Sample? Remix?

 


POP! BASICS #4 - Cover oder Bearbeitung? Sample? Remix?

Immer wieder tauchen diese Fragen auf: "Darf ich Covers auf YouTube laden? Wie sieht es mit Remixes aus? Ist Samplen erlaubt?" Das Internet ist auch hier voll mit äußerst komplexen Antworten und Erklärungen dazu. Wir wollen es aber runterbrechen, daher ganz kurz und ohne Gewähr ????:

Covers

Das originalgetreue Nachspielen, Aufnehmen und Aufführen von fremden Songs ist erlaubt, solange die ursprünglichen Urheber:innen angegeben und anschließend über die GEMA angemessen entgolten werden. Das geschieht beispielsweise über die Musikfolge beim Auftritt oder bei YouTube, Facebook & Instagram durch den Pauschalvertrag, den die Firmen mit der GEMA geschlossen haben. Twitch erlaubt das Covern nur im Livestream, nicht aber in VODs, die teilweise automatisch nach Ende des Streams erstellt werden. Hier also Vorsicht! Bei Veröffentlichungen online führen die jeweiligen Plattformen direkt an die GEMA ab, bei CD- oder Vinylpressungen verlangt die GEMA (und auch die Presswerke) einen sog. „Lizenzantrag Tonträger“. Falls ihr dazu Fragen habt, schreibt uns bitte eine Nachricht. Wir helfen euch gerne weiter.

Ihr müsst beim Covern also nicht um Erlaubnis bitten. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ihr das Lied nicht großartig verändert. Natürlich gibt es einen Interpretationsspielraum, welcher zulässt, dass die Tonhöhe, das Tempo und die Instrumentierung vom Original abweichen. Es ist also auf jeden Fall möglich ein Acoustic-Cover eines aktuellen Chart-Hits online zu stellen. Macht man jedoch aus einem Hip Hop-Track ein Heavy-Metal-Nummer, begibt man sich zwangsläufig auf glattes Eis, da man so stark in das Werk eingreifen muss, dass es sich schon um eine Bearbeitung handeln könnte, siehe nächster Punkt.

Bearbeitungen

Sobald ihr grundlegend ins Werk eingreift, handelt es sich nicht mehr um eine Cover-Version, sondern um eine Bearbeitung. Beispiele für diese Änderungen sind gekürzte oder verlängerte Liedabschnitte, veränderte Texte, Harmonien & Akkorde etc. oder auch einfach Übersetzungen vom Englischen ins Deutsche. Es gibt allerdings keine festen Regeln, ab wann es sich um eine Bearbeitung handelt. Der Übergang zum Cover ist oft fließend . Entsprechend muss im Streitfall individuell geprüft werden, um was es sich letztlich handelt.

Will man auf Nummer sicher gehen, fragt man bei den Urheber:innen bzw. bei deren Verlag nach Erlaubnis. Das kann kompliziert werden, wenn die Interpret:innen nicht gleichzeitig auch die Urheber:innen sind. Dafür gibt es allerdings bei der GEMA ein Recherche-Tool, mit dessen Hilfe man die Beteiligten ausfinden machen kann.

Bearbeitungen sind zumeist ebenfalls urheberrechtlich geschützt, entsprechend haben die Schöpfer:innen der neuen Version auch ein Recht auf GEMA-Anteile, wenn diese abgespielt, aufgeführt oder vervielfältigt wird. Falls nicht geändert, greift der Verteilungsplan er GEMA. Dieser sieht eine 1/12 vs. 11/12 Verteilung zugunsten der ursprünglichen Urheber:innen vor.

Sampling

Sampling beschreibt das Wiederverwenden von Audiofragmenten aus bereits bestehenden Aufnahmen für neue Stücke. Hier greift das Leistungsschutzrecht (siehe hier), das heißt die Rechte liegen bei den Labels bzw. den Acts selbst. Entsprechend muss hier vorher um Erlaubnis gefragt werden. In zwei Fällen ist das Sampling allerdings anderweitig erlaubt:

  1. Einmal wenn das alte Audiofragment in stark abgeänderter Form auftaucht und daher beim Hören nicht wiederzuerkennen ist. Entsprechend handelt es sich nicht um eine Vervielfältigung.
  2. Wenn das Fragment erkennbar bleibt, kann die Übernahme als Zitat erlaubt sein. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das neue Stück „geistig und oder musikalisch“ mit dem alten auseinandersetzt. Man muss also direkten Bezug darauf nehmen.

Remixing

Bei einem Remix wird die fertige Aufnahme verwendet, abgeändert und anschließend neu exportiert. Je nach Eingriffstiefe betrifft ein Remix somit nicht nur die Aufnahmen und dadurch das Leistungsschutzrecht, sondern auch das Werk an sich und damit das Urheberrecht. Somit müssen vor Veröffentlichung sowohl das Label als auch der Verlag respektive die Interpreten und Urheber um Erlaubnis gefragt werden. Wie die Letzteren zusammenhängen erfahrt ihr hier.

Beispiele dafür wären EDM-/Club-Remixe bekannter Pop-Songs. Das heißt dem originalen Song wird noch ein tanzbarerer Beat untergelegt, das Tempo wird möglicherweise verändert und nach dem Refrain folgt ein neuer Instrumentalpart. Remixe werden oft von Rechteinhabern selbst in Auftrag gegeben, wodurch die Rechteproblematik entfällt. Finanzielle Beteiligungen sind dabei Verhandlungssache.

 

Zusammenfassung:

Zusammenfassend möchten wir empfehlen, dass ihr lieber einmal zu oft nachfragt, als zu wenig. Erfahrungsgemäß freuen sich viele andere Künstler:innen darüber, wenn man ihre Werke neu interpretiert, da sie neben Aufmerksamkeit auch ein wenig Geld dafür bekommen.

Außerdem schadet es nicht, wenn man die beiden Rechtestränge – Urheberrecht & Leistungsschutzrecht – ein wenig verinnerlicht. Dadurch erklären sich auch einige andere Sachen automatisch, wie zum Beispiel der Unterschied zwischen GEMA & GVL und Labels & Verlagen. Wir haben dazu eine kleine Grafik erstellt.  Siehe hier:


Weiterführende Links:

https://www.gema.de/

POP! BASICS #1 - Die GEMA für Musiker:innen

POP! BASICS #2 - Der GEMA Kalkulator

POP! BASICS #3 - GEMA-Werkanmeldung - Wer ist eigentlich Urheber?

POP! BASICS - Zusammenhänge in der Musikwirtschaft

 

Quellen:

https://www.albapatera.com/blog/2018/7/4/zur-kulturellen-vielfalt-und-der-urheberrechtlichen-grenzziehung-zwischen-coverversion-und-bearbeitung-bei-popsongs

https://www.soundandrecording.de/stories/der-rechtliche-hintergrund-von-coverversionen/

https://www.alle-noten.de/magazin/urheberrecht-und-musik/

http://www.respectcopyright.ch/magazin/news-detail/news/cover-oder-bearbeitung.html

https://www.urheberrecht.de/bearbeitung/#:~:text=Bearbeitungen%20oder%20andere%20Umgestaltungen%20des,individuellen%20Z%C3%BCge%20des%20Originals%20aufweist.