POP! BASICS #3 – Werkanmeldung bei der GEMA – Wer ist Urheber?

Sobald man Mitglied bei der GEMA geworden ist, kann bzw. muss man dort seine Werke anmelden. Anschließend kann die GEMA die Nutzungen eurer Songs auswerten und euch die entsprechenden Tantiemen (= nutzungsabhängige Zahlungen) an euch weiterleiten.
Spätestens dann stellt sich allerdings die Frage nach den Urheber:innen des Stückes. Was heißt das genau?

Urheber:innen – eine Übersicht

Laut Urheberrechtsgesetz und auch nach Einteilung der GEMA gibt es drei Gruppen von Urheber:innen:

  1. Textdichter:innen
  2. Komponist:innen
  3. Bearbeiter:innen

Im Folgenden schauen wir uns die drei Gruppen einmal genauer an.

Textdichter:innen

Hier handelt es sich tatsächlich nur um den Text und nicht um die Melodie, in der die Worte gesungen werden. Interessant ist auch die Tatsache, dass die GEMA-Standardverteilung 4/12 der Tantiemen bei Textdichter:innen vorsieht und 8/12 bei Komponist:inne. Siehe Verteilungsplan:

Quelle: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Gema/jahrbuch/16_Verteilungsplan.pdf

Komponist:innen

„Wer hat denn nun wie viel zum Song beigetragen?“ Diese Frage stellt sich gerade bei (jungen) Bands sehr häufig. Ist der Basslauf im Intro ein genauso integraler Bestandteil wie die Gesangsmelodie im Refrain? Ist der Drum-Beat ebenso wiederkennbar, wie die Solo-Melodie? Das muss sicherlich jedes Mal individuell bewertet werden. Helfen kann es allerdings, wenn man die Elemente einzeln betrachtet und an ihnen die Definition eines „Werks“ laut Urheberrecht anlegt.

„Ein Werk ist eine persönliche, geistige Schöpfung, die in Art und Form etwas Neues, Eigenständiges darstellt und eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen muss.“

Das heißt, dass die allermeisten Akkordfolgen („4-Chords“ wie beispielsweise C,G,a,F), Standard-Backbeats, Grundton-Bassläufe usw. keine eigenständigen Werke sind. Das verbindende Element, das diese individuelle Komponente mitbringt, wäre demnach die Lead- bzw. oftmals die Gesangsmelodie. Ein sehr passendes Video dazu kommt von der Comedy-Truppe „The Axis Of Awesome“ mit ihrem 4-Chord-Song. Darin wird gezeigt, wie viele weltbekannte Songs sich auf dieselben vier Akkorde stützen, dennoch aber gänzlich unterschiedliche klingen.

Letztlich läuft es oft darauf hinaus, dass die zugrunde liegende Akkordfolge in Kombination mit dem Text und der Melodie den Kern des Songs darstellen und sich die daran beteiligten Bandmitglieder die GEMA-Einnahmen teilen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass das Bandmitglied, welches die Grundidee (Grundstruktur, Akkordfolge & Melodie) angeschleppt hat, 40% der Komponistenanteile zugeschrieben bekommt, während sich die anderen beiden sich die andere Hälfte aufteilt. Analog verhält es sich beim Text.

Die Verteilung der GEMA-Credits ist grundsätzlich sehr frei und bietet genügend Raum für Kreativität. Anbei ein Screenshot des alten GEMA-Anmeldeformulars, da dieses einen ganz netten Überblick bietet.

Das GEMA-Werkanmeldeformular

Wichtig ist nur, dass die Summe der Anteile 100% ergeben.
(AR = Aufführungsrecht, d.h. Aufführungen, Wiedergaben etc.;  VR = Vervielfältigungsrecht = CD- und Vinylpressungen)

Bearbeiter

Ein Bearbeiter ist jemand, der einen bereits bestehenden Titel bearbeitet und dabei den Wesensinhalte von ebendiesem in so einem Maß verändert, dass die Bearbeitung dadurch eine eigene Schöpfungshöhe erreicht und damit auch urheberrechtlich geschützt ist. Im Screenshot oben haben wir dabei den kreativen Produzenten eingetragen, dessen nachträgliches Arrangement im Studio den Song stark verändert hat. Oftmals geschehen solche Bearbeitungen erst im Nachhinein, bei Neuauflagen oder Neuveröffentlichungen von anderen Interpret:innen. Bearbeitungen bedürfen immer der Erlaubnis der Original-Urheber. Anders verhält es sich übrigens bei einem Cover. Mehr zum Thema Cover vs. Bearbeitung findest du hier.


Weiterführende Links:

https://www.gema.de/

POP! BASICS – Zusammenhänge in der Musikwirtschaft

POP! BASICS #1 – Die GEMA für Musiker:innen

POP! BASICS #2 – GEMA-Kalkulator für Muskiker:innen

POP! BASICS #3 – Werkanmeldung bei der GEMA – Wer ist Urheber?

POP! BASICS #4 – Cover oder Bearbeitung? Sample? Remix?