Wie komme ich in die Künstlersozialkasse?
Für die meisten Musiker*innen ist die Künstlersozialkasse ein riesige finanzielle Erleichterung. Wo unternehmerische Selbstständige ihre Sozialversicherungskosten komplett selbst stemmen müssen, übernimmt der Staat für Künstler*innen die Hälfte der Beiträge. Aber wusstest Du, dass die KSK gar nicht freiwillig ist, sondern Pflicht? Und dass sie selbst gar keine Versicherung ist? Wenn Du bisschen mehr verstehen willst, was die KSK eigentlich ist und woher das Konstrukt kommt, lies Dir den ganzen Artikel durch. Wenn Du einfach wissen möchtest, wie Du in die KSK kommst und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, scroll nach unten.
Sozialversicherung ist Pflicht
Seit 1983 fördert der Bund über die Künstlersozialkasse Kreativschaffende, indem er ihnen den Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglicht. Natürlich war es vorher möglich, sich selbstständig oder freiberuflich künstlerisch zu betätigen, man musste sich dabei aber auch freiwillig versichern und damit den vollen Beitrag selbst zahlen. Angestellte sind bis zu einem bestimmten Einkommen verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern und zahlen nur grob die Hälfte des Beitrags für die Sozialversicherung. Den anderen Teil übernimmt der Arbeitgeber. Im Laufe der 70er Jahre wurde mehr und mehr klar, dass Kreativschaffende in der Regel nicht über adäquate finanzielle Mittel verfügen, um sich entsprechend zu versichern. Daraufhin beschloss man, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Bund in Form einer Künstlersozialkasse einen Teil der Kosten übernimmt – ähnlich wie der Arbeitgeber in Angestelltenverhältnissen.
KSK ist keine Versicherung
Die KSK sorgt also dafür, dass Künstler*innen und Publizist*innen einen ähnlichen Versicherungsschutz genießen wie Arbeitnehmer*innen. Dabei bietet sie selbst keine Versicherungen an, sondern bezuschusst die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ihrer Mitglieder, die bei den gängigen Krankenkassen versichert sind. Damit steht selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zur Verfügung. Bei welcher Krankenkasse man sich versichert, ist in der Regel frei wählbar. Große Unterschiede im Angebot gibt es aber sowieso nicht.
Woher hat die KSK ihre Mittel?
Während rund die Hälfte der monatlichen Beiträge selbst aufzubringen sind, wird der Rest von der KSK an die Krankenkasse überwiesen. Das Geld dafür bekommt die KSK zu 2/5 aus staatlichen Mitteln und zu 3/5 aus Abgaben von Verwerter*innen der künstlerischen und publizistischen Erzeugnisse. Wer also regelmäßig künstlerische Leistungen bucht, muss eine Abgabe (4,2% des Dienstleistungswertes) an die KSK zahlen.
Wie hoch ist der Beitrag zur Versicherung?
Die Beitragsbemessung erfolgt durch die Krankenkasse, beruht aber auf der Meldung des voraussichtlichen Jahreseinkommens, das man jeweils im Dezember des Vorjahres der KSK melden muss. Verändert sich diese Prognose im Laufe des Jahres, kann sie jederzeit angepasst werden. In manchen Fällen prüft die KSK stichprobenartig ihre Mitglieder, ob die gemeldeten Jahreseinkommen der Realität entsprechen. Betrüger*innen müssen mit einer Strafe rechnen.
Für Künstler*innen ist die KSK Pflicht
Die Künstlersozialkasse prüft die Berechtigung und zahlt den Teil des Beitrags, den bei Angestellten der Arbeitgeber an die Kranken- und Rentenkasse und die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführt. Normalerweise zahlen Freiberufliche und Selbstständige nämlich diese Beträge komplett alleine.
Selbstständige Musiker*innen (die keine Mitarbeiter*innen haben) sind bei der KSK grundsätzlich versicherungspflichtig. Das Einzige, das den Eindruck erwecken könnte, dass es eine freiwillige Entscheidung wäre, ist oft das Gerede von: „Wie komme ich in die KSK?“
Das Gesetz sagt im Grunde, dass Künstler*innen und Publizist*innen grundsätzlich versicherungspflichtig sind (§1 KSVG Nr. 1). Dass heißt, sie können sich nicht aussuchen, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder doch zu einer privaten Krankenversicherung wechseln – sie sind pflichtversichert. Die Wahl hat man erst ab einem jährlichen Einkommen von 64.350 Euro für 2022 (ergibt sich aus §6 SGB V Abs. 6).
Mindestens 3900 Euro pro Jahr, außer…
Versicherungsfrei allerdings sind diejenigen, welche pro Jahr weniger als 3.900 Euro mit dieser Tätigkeit verdienen. Diese Regel wiederum gilt nicht für die ersten drei Jahre, in denen man erstmals als Künstler*in tätig ist. Eine Ausnahme noch: Man bleibt versicherungspflichtig, wenn innerhalb von sechs Jahren die Einkommenshürde von 3.900 Euro nur zweimal unterschritten wurde. Der Gesetzgeber hat extra für 2020-2022 eine Ausnahme mitreingeschrieben (§3 KSVG).
Wie komme ich in die KSK?
Wer von der KSK bezuschusst werden möchte, stellt auf deren Homepage einen Antrag. Wichtig dafür sind Nachweise der selbstständigen künstlerischen Tätigkeit:
- Belege Deiner Finanzen (Kontoauszüge, Quittungen, Vereinbarungen per Mail, Eigenbelege in der Buchführung (formlose Erklärung der Einkünfte, ansonsten kann es Steuerhinterziehung sein) etc.)
- Belege von Gastspielverträge (Mails etc.)
- Homepage, Social Media, Videos
- Businessplan könnte evtl. etwas bringen
- Steuern, Meldungen ans Finanzamt
- Mitglied bei GEMA, GVL zu sein ist von Vorteil
- keine andere Beschäftigung, die finanziell und zeitlich die Kunst übersteigt
Wie viel muss ich verdienen?
Dein jährliches Arbeitseinkommen (Einnahmen-Ausgaben der künstlerischen Tätigkeit) muss über 3900 Euro liegen. Außer in den ersten drei Jahren. Daneben darf innerhalb von sechs Jahren dieser Wert nur zweimal unterschritten werden.
Wie hoch ist der Beitrag?
Der Beitrag berechnet sich wie bei allen anderen gesetzlich Versicherten anhand Deines Bruttoeinkommens (Einnahmen-Ausgaben) und liegt 2022 bei einem jährlichen Verdienst von 10.000 Euro ca. bei 154 Euro. Hier findest Du einen Beispielrechner.
Darf ich nebenher noch arbeiten?
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (bis 450 Euro pro Monat) ist das kein Problem. Bei mehr Verdienst (selbstständig oder angestellt) prüft die Krankenkasse, bei der Du versichert bist (z. B. TK, IKK, AOK, BKK etc.), welcher Job Dein Haupterwerb ist. Ausschlaggebend dafür sind der jeweilige Verdienst und die Zeit, die Du in den Job steckst.
Die KSK ist keine Krankenkasse!
Bei einer erfolgreichen Anmeldung bei der KSK überweist Du ihr zwar jeden Monat Deine Hälfte des Krankenkassenbeitrags, Du bist aber trotzdem bei einer der gängigen gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die setzt Deinen Beitrag fest, den die KSK an die Kasse schließlich komplett überweist. Darin enthalten sind Deine vorher überwiesen Hälfte und die andere Hälfte, die der Staat durch die KSK für Dich übernimmt.
POP! ROT WEISS berät Dich kostenlos
Bei Fragen beraten wir Dich gerne kostenlos. Schreib uns einfach eine Mail an popularmusikberatung@bezirk-mittelfranken.de oder an die kontakt@pop-rot-weiss.de und wir telefonieren, videocallen oder treffen uns auf ein kühles Getränk (soweit möglich).
POP! BASICS - Zusammenhänge in der Musikwirtschaft
Immer wieder tauchen die Fragen bei uns auf: "Brauchen wir ein Label?", "Was macht ein Verlag nun wirklich?", "Ist die GEMA jetzt gut oder schlecht?" "GVL? Nie gehört!"
Die Verbindungen sind komplex, aber einmal verstanden erklärt sich fast alles von selbst. Aber wie hängen Urheber:innen, Interpret:innen, GEMA, GVL Labels und Verlage denn nun eigentlich zusammen? Hier eine Übersicht:
Im Grunde unterscheiden wir zwei Stränge: Links geht es um die "formlosen" Lieder an sich, geschrieben von Komponist:innen, Textdichter:innen und Bearbeiter:innen, letztlich als Urheber:innen zusammenfasst. Diese persönliche, geistige Schöpfung wird durch das Urheberrecht geschützt. "Zu Geld gemacht" wird sie durch die GEMA, die die Musiknutzer:innen für die öffentliche Wiedergabe zur Kasse bittet und diese Einnahmen an ihre Mitglieder ausschüttet. Diese sind die genannten Urheber:innen und aber auch Verlage. Letztere übernehmen die kommerzielle Verwertung des Songmaterials. Dafür binden sie zunächst Urheber:innen und oder deren Songs vertraglich an sich und versuchen daraufhin die Werke medial unterzubringen. Das heißt in Filmen, Werbungen, Serien, Beiträgen, Videospielen etc. Wenn die Urheber:innen allerdings nicht selbst performen, wird im ersten Schritt zunächst die passende Interpret:in gesucht, um den Song ggf. mit Hilfe von Produzent:innen aufzunehmen. Die fertigen Stücke werden anschließend von Labels vertrieben, wobei an deren Stelle heutzutage sehr häufig sog. Content-Aggregatoren treten, die sich gegen eine geringe Bezahlung um die Auslieferung der Musik zu den üblichen Streaming-Plattformen kümmern. Werden die Studioproduktionen danach in Funk und Fern verwendet, wird über die GEMA ein Teil der Gebühren an die GVL weitergeleitet, die wiederum ihre Mitglieder - an den Aufnahmen beteiligte Personen und Labels - dafür entlohnt. Geschützt wird deren Beitrag durch das sog. Leistungsschutzrecht, ein verwandtes Schutzrecht, welches ebenfalls im Urheberrecht verankert ist. Da der Vertrieb von Musik alleine heutzutage oftmals nicht mehr genug abwirft, existieren mittlerweile sehr viele Verlag-Label-Hybride, die beide Seite der Musikwirtschaft bedienen und auswerten. In diesem Falle spricht man oft von einem 360° Angebot bzw. von 360° Deals.
Wir schauen uns die einzelnen Blöcke genauer an:
Urheber:innen
Wir haben hier bereits einen vollständigen Artikel zum Thema Urheberschaft veröffentlicht. Zusammengefasst gibt es drei Gruppen von Urheber:innen, also Menschen, die die Songs schreiben: Komponist:innen, Textdichter:innen und Bearbeiter:innen. Bei Bands stellt sich mitunter die Frage, wer nun tatsächlich mitgeschrieben hat? Speziell dann wenn es um die Anmeldung des Werks bei der GEMA, also letztlich um Geld geht. Hier müsste rein theoretisch überprüft werden, ob der jeweilige Beitrag eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Beispielsweise erreichen die vier Standard-Akkorde alleine diesen Grad der Originalität nicht. In Kombination mit Melodie und Text allerdings möglicherweise schon. Ebenso verhält es sich mit den meisten Standard-Beats, Basslines, Gitarren-Licks etc. Daher muss individuell überprüft werden, wie unverzichtbar die einzelnen Elemente für das Gesamtwerk sind. Wir empfehlen an dieser Stelle jedoch einen bandinternen Deal zu finden, sofern der Song gemeinsam ausgearbeitet wird.
Mittlerweile ist es im Popularmusikbereich üblich, dass mehrere Autor:innen an einem Song beteiligt sind. Verlage schließen sich zusammen und organisieren sog. Songwriting-Camps. Dorthin werden verschiedene Verlagsautoren und freie Songwriter:innen geschickt, um gemeinsam und in wechselnden Kombinationen Stücke für andere Interpret:innen zu schreiben. Davon erhofft man sich höhere Erfolgschancen und natürlich auch qualitativ hochwertige Songs. Oftmals werden dafür im Vorfeld Pitches von Labels gesammelt, d.h. Ausschreibungen für Künstler:innen, die auf der Suche nach neuen Songs sind. Manche Camps schreiben sogar dediziert nur für einen Act. Daneben gibt es natürlich noch unzählige andere Formen von sog. Co-Writes bzw. Co-Writing-Sessions. Viele Interpret:innen sind selbst am Songwriting beteiligt, holen allerdings sporadisch weitere Schreiber:innen dazu.
In den seltensten Fällen werden Urheber:innen im Vorfeld für ihre Arbeit bezahlt. Zwar werden Reisekosten übernommen und von Verlagen oftmals Vorschüsse (siehe unten, Verlag) gezahlt, die einzige Einnahmenquelle sind trotzdem GEMA-Tantiemen. Ist ein Song nicht erfolgreich, sprich wird nicht aufgeführt, nicht im Radio gesendet und nur moderat gestreamt, so bleibt für die Songwriter:innen fast nichts übrig.
Interpret:innen
Die ausführenden Musiker:innen auf der Bühne und im Studio fasst man als Interpret:innen zusammen. Oftmals sind Interpret:innen und die Urheber:innen identisch bzw. schreiben in Form von Co-Writings selbst am Song mit. Dadurch stehen ihnen auch ein Teil der GEMA-Einnahmen zu. Interpret:innen, die nicht am Songwriting, aber an den Aufnahmen beteiligt waren, können über ihre GVL-Mitgliedschaft mitverdienen. Dies ist besonders wichtig für Gast- oder Studiomusiker:innen, die darüber hinaus nicht an Livegagen, Lizenzeinnahmen durch Streams etc. beteiligt sind. Beide sind neben dem Verkauf von Merchandise-Produkten die Haupteinnahmequellen für Interpret:innen.
Produzent:innen
Gemeint sind hier die künstlerischen Produzent:innen, die mit dem Act im Studio stehen, Soundentscheidungen (mit)treffen, Songwriting-Ideen einbringen, das Arrangement beeinflussen, um insgesamt das Maximum aus Künstler und Material herauszuholen. Heutzutage sind Produzent:innen oftmals Alleskönner, d.h. haben ihr eigenes Studio, sind Engineer, Mixer etc. in einem. Die Grenzen sind mittlerweile fließend. Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass es neben dem "künstlerischen Produzenten" auch noch den "exekutiven Produzenten" gibt. Dieser ist klassisch Organisator:in im Hintergrund, hält alle Fäden in der Hand, kümmert sich um Finanzierung und Durchführung und stellt das Team zusammen. Oftmals spricht man dabei auch von einem "Manager", wobei der Executive in der Theorie über dem Manager steht. Diese Begrifflichkeiten sind allerdings alle nicht geschützt: Jede/r kann alles sein. Das Ziel bleibt immer dasselbe. Nämlich ein erfolgreiches Musikprojekt zu schaffen. Dabei sind Aufnahmen (Bild und Ton) unabdingbar.
Heutzutage wird Musik vornehmlich elektronisch produziert. Das heißt verkürzt: Computer, Software, Kopfhörer, Midi-Keyboard, Mikrofon und Audio-Interface. Mehr benötigen viele aktuelle Pop- und Chartsongs nicht mehr. Moderne Digital Audio Workstations (DAWs), wie Logic, Cubase, Ableton Live, Pro Tools etc. bringen von Haus auf alle nötigen Effekte und Tools zur Audiobearbeitung mit. Seien es Kompressoren, Hall- und Raumeffekte und Werkzeuge zur Stimmbearbeitung, alles ist an Bord. Virtuelle Soundbibliotheken mit Abbildungen von buchstäblich jedem existierenden Instrument können mit Hilfe eines MIDI-Keyboards angesteuert und damit sozusagen gespielt werden. Schlagzeug? Kein Problem! Trompeten? Nichts leichter als das! Und selbst wenn man nichts selbst einspielen möchte, findet man unzählige Soundvorlage, Samples und Loops, um seine eigenen Songs daraus zu basteln. Lediglich ein Mikrofon wird benötigt, damit die Stimme der Sänger:innen eingefangen werden kann. Zur Übersetzung des analogen Gesangs in ein digitales Signal und umgekehrt benötigt man zusätzlich ein Audio-Interface. Diese haben in den letzten zehn Jahren einen gewaltigen Sprung nach vorne gemacht. Wurden Homerecordings damals noch oft für die magere Qualität belächelt, so sieht es mittlerweile gänzlich anders aus. Nicht wenige Hits der letzten Jahre sind in den heimischen Schlafzimmern der Künstler:innen entstanden, auch wenn die finalen Mixes und Masters oftmals von Profis und in entsprechend optimierten Studios angefertigt wurden. Trotzdem kann festgehalten werden, dass es noch nie so einfach und günstig war qualitativ hochwertige Musik zu produzieren wie heute.
Verlage
Verlage sind die großen Unbekannten im Musikgeschäft und werden fälschlicherweise oft Synonym mit Labels verwendet. Allerdings verwerten sie im Gegensatz zu Plattenfirmen keine Aufnahmen, sondern das formlose Werk an sich. Das heißt Musik, Melodie, Text, Reihenfolge usw. Klassisch gesehen zählte der Notendruck zu den Hauptaufgaben von Musikverlagen - eben analog zu anderen Verlagstypen. Nachdem im Popbereich u.a. durch das Internet die Nachfrage an gedruckten Noten massiv zurückgegangen ist, konzentrieren sich Verlage aktuell auf die Zweit- und Drittverwertung von Songmaterial. Das heißt sie fokussieren sich vereinfacht auf kommerzielle Nutzungen ihrer Werke nach der Veröffentlichung auf CD / Vinyl oder den Streaming-Plattformen (Erstverwertung). Beispiele dafür wäre die Einbindung von Musik in Werbungen, TV, Filmen, Videospielen et cetera. Die Kopplung von Bild und Ton wird umgangssprachlich auch "synching" genannt und ist ein äußerst lukratives Geschäft. Damit es überhaupt "Ton" gibt, suchen Verlage zunächst nach Material respektive neuen Autor:innen. Diese werden häufig exklusiv an den Verlag gebunden. Das heißt alle neuen Werke fließen automatisch in das Repertoire des Verlags ein. Sofern der/die Autor:in nicht selbst auch Interpret:in ist, versucht der Verlag hier jemanden zu finden, der oder die den Song aufnimmt und im besten Falle live performed. Oftmals wird daher die Nähe zu Labels gesucht. Es wird also - stark vereinfacht - mit Liedern gehandelt. Entsprechend stammt der größte Teil der Verlags-Einnahmen aus GEMA-Erlösen, bei der alle Verlage Mitglied sind.
Wie oben bereits skizziert leben Autor:innen lediglich von GEMA-Einnahmen, die an feste Ausschüttungstermine gebunden sind. Um diese Zeit zu überbrücken und um Autor:innen fest an sich zu binden, zahlen Verlage häufig Vorschüsse auf zu erwartende GEMA-Tantiemen. Diese Zahlungen sind allerdings nicht selten an eine Mindesteinbringmenge an Songs pro Jahr geknüpft und können ausschließlich mit GEMA-Einnahmen zurückgezahlt werden. Das hat zur Folge, dass sich die Verträge automatisch so lange verlängern, bis alles zurückgezahlt aka "recouped" ist. Resultierend sind Exklusivautor:innen mitunter über Jahre an einen Verlag gebunden, wodurch auch alle neuen Songs in das bestehende Repertoire übergehen. Das kann sich als problematisch erweisen, wenn man den Verlag wechseln und oder einen neuen Vorschuss aushandeln möchte. Zudem setzen immer mehr Labels darauf auch die Verlagsanteile zu bekommen. Wenn diese nicht verfügbar sind, sinkt das Interesse potentieller Label-Partner.
Außerdem zahlt man den Vorschuss nicht mit den vollen 100% der GEMA-Einnahmen zurück, sondern lediglich mit dem eigenen Anteil. Die Verteilung ist zwar nicht gänzlich unveränderlich, allerdings sieht der Verteilungsplan der GEMA eine Aufteilung von 8/12 für Urheber:innen und 4/12 für Verlage im Aufführungs- und Senderbereich vor. Das heißt, jedes Mal wenn ihr eure Songs live spielt bekommt euer Verlag 33,34% der GEMA-Einnahmen. Bei CD- und Vinylpressungen sind es sogar 40%. Entsprechend müsst ihr für euch kalkulieren, ob ein Verlag so viel mehr für euch herausholt, als er letztlich kostet. Sicherlich sind Vorschusszahlungen interessant und bringen eine gewisse Sicherheit in das unstetige Leben von Songwriter:innen, allerdings handelt es sich umgedreht auch nur um einen Kredit mit extrem hohen Zinsen. Der einzige Vorteil ist, dass man ihn nicht zurückzahlen muss, wenn man sich morgen entschließt keine Musik mehr zu machen.
Letztlich bleibt zu sagen, dass man bei Verlagen auf jeden Fall doppelt überprüfen muss, ob und wie viel Sinn eine Zusammenarbeit macht. Viele unseriöse Verlage nehmen alles unter Vertrag, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, krümmen keinen Finger für euch und kassieren buchstäblich ewig lange, wenn eure Songs genutzt oder gespielt werden. Die gesetzliche Schutzfrist beträgt nämlich 70 Jahre nach dem Tod der Autor:innen. So lange verdienen Verlage an euren Songs. Ein Kompromiss sind Einzeltitel-Verträge den denen nur die Rechte von ausgewählten Titeln an der Verlag übergehen. Diese unterliegen dann zwar ebenfalls der gesetzlichen Schutzfrist, allerdings sind die Autor:innen nicht gebunden. Liefert der Verlag nicht ab, dann werden einfach keine weiteren Songs mehr eingebracht.
Das Argument, dass Verlage zudem die langweilige Büroarbeit bzw. die Administration übernehmen stimmt sicherlich zu einem gewissen Grad. Ihr bekommt aber keinen Cent weniger, wenn ihr gewissenhaft eure Abrechnungen selbst überprüft und falls notwendig Fehler bei der GEMA reklamiert.
Kurz gesagt: Lasst euch nicht verarschen :). Es gibt wirklich super Verlage, die immens viel für ihre Autor:innen bewirken. Aber es gibt leider auch viele Abzocker, die aus der Unwissenheit vieler Newcomer Profit schlagen wollen. Falls ihr euch unsicher seid, schreibt uns gerne eine Nachricht.Vertragstypen: Autorenexklusivvertrag // Einzeltitelvertrag
GEMA
Eine detaillierte Übersicht über die GEMA findet ihr in unserem Artikel POP! BASICS #1 – Die GEMA für Musiker:innen.
Kurz gesagt: Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die für Urheber:innen und Verlage Geld von Musiknutzer:innen einsammelt, wenn sie GEMA-Repertoire verwenden. Nutzer:innen sind alle, die Musik öffentlich wiedergeben, spielen, senden, veröffentlichen usw. Also Clubs, Konzertveranstalter, der Einzelhandel, Radios, TVs, Webseiten, Demonstrationen (ja!), Bars, Kneipen, Frisörsalons ... - die Liste ist lange. Viele davon haben Pauschalverträge, zahlen also einmalig pro Jahr für Musiknutzung. Andere zahlen dediziert zum Beispiel nach Besucherzahl, Kartenverkäufen oder Produktionskosten. Falls ihr etwas veranstalten wollt und dabei Hilfe benötigt, meldet euch gerne bei uns direkt. Denn das Tarifsystem ist relativ undurchsichtig und starr. Ebenso ziert sich die GEMA nicht zusätzlich zu den bereits knackigen Tarifen Strafgebühren zu verlangen, wenn Veranstaltungen nicht angemeldet und oder zu spät abgerechnet werden. Die laute Kritik von dieser Seite ist also durchaus berechtigt. Außerdem werden auch die Urheber:innen selbst zur Kasse gebeten, wenn sie beispielsweise eigene Songs auf CD pressen wollen, die bei der GEMA gemeldet sind.
Dennoch ist die Verwertungsgesellschaft für viele Musiker:innen eine wichtige, manchmal sogar die einzige Einnahmequelle. Bei aller Kritik darf dieser Punkt keineswegs nicht ausgespart werden. Falls ihr weitere Informationen oder Hilfe beim Mitgliedsantrag benötigt, lasst es uns gerne wissen oder schaut hier vorbei.
Wichtig: Verwertet wird das Lied an sich, also die geistige persönliche Schöpfung der Urheber:innen, nicht die Aufnahme. Wenn also eine Cover-Band fremdes Material performed, so fallen ebenso Gebühren an, die letztlich zu den Originalurheber:innen zurückfließen.
Ganz wichtig: DIE GEMA SCHÜTZT KEINE WERKE!!! Nur ein Notar schützt euch garantiert.
GVL
Die GVL steht oft im Schatten der GEMA, da diese auch stellvertretend für beide das Geld eintreibt und somit auch abrechnungstechnisch im Vordergrund steht. Im Grunde übernimmt die GVL dieselbe Aufgabe wie die GEMA, nur eben auf der Seite der Leistungsschutzrechte. Das heißt anstelle Geld für die Nutzung von geistigem Songmaterial einzutreiben, kümmert sich die GVL um die Entlohnung der ausführenden Musiker:innen, Produzent:innen und Labels, die an der Herstellung Musik-Aufnahmen beteiligt sind. Dadurch entfällt der Live-Bereich bei Auswertung. Für jede sog. Sendeminute gibt es allerdings Geld. Auf diese Weise partizipieren zum Beispiel Studiomusiker:innen am Erfolg eines Songs, die sonst nicht Teil des Acts sind und daher keine Konzertgagen, Lizenzerlöse und GEMA-Anteile erhalten. Die Mitgliedschaft ist bei der GVL übrigens kostenlos, während sie bei der GEMA im Jahr 50€ kostet. Es schadet also nicht, wenn man sich dort anmeldet.
Für Labels ist die GVL die erste Anlaufstelle, da diese in Deutschland die Labelcodes vergibt.
Labels
Plattenfirmen sind klassisch gesehen Tonträgerhersteller, d.h. sie finanzierten die extrem teuren Studioaufnahmen, übernahmen die Pressung von Tonträgern und zumeist auch den Vertrieb (samt Promotion) dieser, wobei Letzteres häufig outgesourced wurde und wird. Die Künstler:innen werden anschließend mit einem kleinen Prozentsatz an Verkaufs- bzw. Streamingerlösen beteiligt, haben dafür aber ein geringeres finanzielles Risiko. Mit dem Einbruch von CD-Verkäufen Anfang der 2000er und der jahrelangen Talfahrt mussten sich viele Labels neu erfinden und bisherige Herangehensweisen komplett überdenken. Üppige Produktionskostenvorschüsse sind daher eine Seltenheit geworden, stattdessen ist Risikominimierung angesagt. Bands und Musiker:innen müssen häufig in Vorleistung gehen und mit fertigen Aufnahmen vor der Tür stehen, damit überhaupt jemand die Klingel hört. Denn während vor zwei Jahrzehnten CD-Verkäufe alleine auch kleine Labels über Wasser halten konnten, so werfen Streams heute oft zu wenig ab, um sich lediglich darauf fokussieren zu können. Aus diesem Grund haben sich etliche Hybridformen entwickelt: Labels übernehmen häufig auch die Verlagsarbeit, verbuchen ihr Acts teilweise selbst und vertreiben Künstler:innen-Merchandise. Oft sind sie auch an Gagen und sonstigen Honoraren beteiligt, weswegen man hier von einem 360°-Deal spricht. Diese Vertragskonstellation kann für die Acts undankbar sein, da man sich sehr stark an einen Partner bindet, entsprechend relativ viel Einfluss von außen zulassen muss und natürlich überall einen Teil der eigenen Einnahmen abgibt. Auf der andere Seite hat man im besten Falle einen starken Partner in alle diesen Bereichen an Bord.
Viele erfolgreiche Labels agieren eher als Lifestyle-Kollektiv, bei der Musik zwar ein sehr große Rolle spielt, jedoch nicht die einzige. So werden gemeinsame, label-umspannende Aktionen, Tourneen, Videoreihen, Designs, Kampagnen, Merchandise-Sales etc. geplant, die auch das Label als Marke etablieren sollen. Eine solche Zusammenarbeit, gepaart mit eine fairen Vertragskonstellation, kann auf jeden Fall empfohlen werden. Ansonsten stellt sich die Frage, ob man heutzutage noch dringend ein Label benötigt? Es ist so günstig und einfach wie noch nie Musik aufzunehmen, zu veröffentlichen (siehe Wie kommt meine Musik zu Spotify, Apple Music, Deezer, Amazon etc. ?) und zu bewerben. Ein Blick in die Single-Charts der letzten Monate zeigt unzählige Acts, die ohne bzw. mit eigenem DIY-Label große Erfolge feiern. Es geht also auch auf jeden Fall ohne. Gerade Newcomern (egal, welchen Alters) raten wir daher möglichst viel selbst zu machen und das möglichst lange. Denn die Erwartungshaltung, die auch oft an uns herangetragen wird, dass Labels alles übernehmen und man sich dann nur aufs Musik machen konzentrieren kann, ist schlichtweg falsch. Selbst bei Künstlerexklusivverträgen mit den Major Labels (Warner, Sony, Universal) ist dies nicht der Fall, auch wenn man hier natürlich weniger Risiko trägt. Man sollte sich also immer zwei Punkte vor Augen führen:
1) Man darf und kann seinen eigenen Erfolg bzw. das eigene Wachstum nicht von einem Label abhängig machen. Sonst beschneidet man sich unnötig selbst, solange man noch kein Label hat. Außerdem wird die Enttäuschung umso größer ausfallen, wenn man dann schließlich irgendwo untergekommen ist.
2) Wofür brauche ich überhaupt ein Label? An welchem Punkt komme ich tatsächlich selbst nicht weiter? Was kann ich tatsächlich nicht alleine machen? Falls ihr dazu fragen habt, schreibt uns gerne eine Nachricht :).Viele Labelservices kann man übrigens auch direkt einkaufen, ohne eine Vertragskonstellation einzugehen. Beispielsweise hier. Aber wie gesagt, notwendig ist das alles nicht.
An dieser Stelle möchten wir eine etwas ausgelutschte Metapher bemüht : Ein gutes Label kann dir Türen öffnen, die du selbst nicht öffnen kannst. Durchgehen musst du allerdings noch immer selbst. Arbeit sparen wird dir ein Label nicht. Eher im Gegenteil. Außerdem werden mit steigender Reichweite die Interessenten von selbst ankommen. Macht euch also keinen Stress wegen eines Labels, sondern kümmert euch beispielsweise lieber um eine lebhafte Internetpräsenz, bindet Hörer:innen an euch und wachst organisch. Abkürzungen gibt es auf dem Weg zum Erfolg keine.
Vertragstypen:
Musterverträge findet ihr u.a. hier.
Weiterführende Links:
POP! BASICS - Zusammenhänge in der Musikwirtschaft
POP! BASICS #1 – Die GEMA für Musiker:innen
POP! BASICS #2 – GEMA-Kalkulator für Muskiker:innen
POP! BASICS #3 – Werkanmeldung bei der GEMA – Wer ist Urheber?
POP! BASICS #4 – Cover oder Bearbeitung? Sample? Remix?
POP! BASICS #4 - Cover oder Bearbeitung? Sample? Remix?
Immer wieder tauchen diese Fragen auf: "Darf ich Covers auf YouTube laden? Wie sieht es mit Remixes aus? Ist Samplen erlaubt?" Das Internet ist auch hier voll mit äußerst komplexen Antworten und Erklärungen dazu. Wir wollen es aber runterbrechen, daher ganz kurz und ohne Gewähr ????:
Covers
Das originalgetreue Nachspielen, Aufnehmen und Aufführen von fremden Songs ist erlaubt, solange die ursprünglichen Urheber:innen angegeben und anschließend über die GEMA angemessen entgolten werden. Das geschieht beispielsweise über die Musikfolge beim Auftritt oder bei YouTube, Facebook & Instagram durch den Pauschalvertrag, den die Firmen mit der GEMA geschlossen haben. Twitch erlaubt das Covern nur im Livestream, nicht aber in VODs, die teilweise automatisch nach Ende des Streams erstellt werden. Hier also Vorsicht! Bei Veröffentlichungen online führen die jeweiligen Plattformen direkt an die GEMA ab, bei CD- oder Vinylpressungen verlangt die GEMA (und auch die Presswerke) einen sog. „Lizenzantrag Tonträger“. Falls ihr dazu Fragen habt, schreibt uns bitte eine Nachricht. Wir helfen euch gerne weiter.
Ihr müsst beim Covern also nicht um Erlaubnis bitten. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ihr das Lied nicht großartig verändert. Natürlich gibt es einen Interpretationsspielraum, welcher zulässt, dass die Tonhöhe, das Tempo und die Instrumentierung vom Original abweichen. Es ist also auf jeden Fall möglich ein Acoustic-Cover eines aktuellen Chart-Hits online zu stellen. Macht man jedoch aus einem Hip Hop-Track ein Heavy-Metal-Nummer, begibt man sich zwangsläufig auf glattes Eis, da man so stark in das Werk eingreifen muss, dass es sich schon um eine Bearbeitung handeln könnte, siehe nächster Punkt.
Bearbeitungen
Sobald ihr grundlegend ins Werk eingreift, handelt es sich nicht mehr um eine Cover-Version, sondern um eine Bearbeitung. Beispiele für diese Änderungen sind gekürzte oder verlängerte Liedabschnitte, veränderte Texte, Harmonien & Akkorde etc. oder auch einfach Übersetzungen vom Englischen ins Deutsche. Es gibt allerdings keine festen Regeln, ab wann es sich um eine Bearbeitung handelt. Der Übergang zum Cover ist oft fließend . Entsprechend muss im Streitfall individuell geprüft werden, um was es sich letztlich handelt.
Will man auf Nummer sicher gehen, fragt man bei den Urheber:innen bzw. bei deren Verlag nach Erlaubnis. Das kann kompliziert werden, wenn die Interpret:innen nicht gleichzeitig auch die Urheber:innen sind. Dafür gibt es allerdings bei der GEMA ein Recherche-Tool, mit dessen Hilfe man die Beteiligten ausfinden machen kann.
Bearbeitungen sind zumeist ebenfalls urheberrechtlich geschützt, entsprechend haben die Schöpfer:innen der neuen Version auch ein Recht auf GEMA-Anteile, wenn diese abgespielt, aufgeführt oder vervielfältigt wird. Falls nicht geändert, greift der Verteilungsplan er GEMA. Dieser sieht eine 1/12 vs. 11/12 Verteilung zugunsten der ursprünglichen Urheber:innen vor.
Sampling
Sampling beschreibt das Wiederverwenden von Audiofragmenten aus bereits bestehenden Aufnahmen für neue Stücke. Hier greift das Leistungsschutzrecht (siehe hier), das heißt die Rechte liegen bei den Labels bzw. den Acts selbst. Entsprechend muss hier vorher um Erlaubnis gefragt werden. In zwei Fällen ist das Sampling allerdings anderweitig erlaubt:
- Einmal wenn das alte Audiofragment in stark abgeänderter Form auftaucht und daher beim Hören nicht wiederzuerkennen ist. Entsprechend handelt es sich nicht um eine Vervielfältigung.
- Wenn das Fragment erkennbar bleibt, kann die Übernahme als Zitat erlaubt sein. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das neue Stück „geistig und oder musikalisch“ mit dem alten auseinandersetzt. Man muss also direkten Bezug darauf nehmen.
Remixing
Bei einem Remix wird die fertige Aufnahme verwendet, abgeändert und anschließend neu exportiert. Je nach Eingriffstiefe betrifft ein Remix somit nicht nur die Aufnahmen und dadurch das Leistungsschutzrecht, sondern auch das Werk an sich und damit das Urheberrecht. Somit müssen vor Veröffentlichung sowohl das Label als auch der Verlag respektive die Interpreten und Urheber um Erlaubnis gefragt werden. Wie die Letzteren zusammenhängen erfahrt ihr hier.
Beispiele dafür wären EDM-/Club-Remixe bekannter Pop-Songs. Das heißt dem originalen Song wird noch ein tanzbarerer Beat untergelegt, das Tempo wird möglicherweise verändert und nach dem Refrain folgt ein neuer Instrumentalpart. Remixe werden oft von Rechteinhabern selbst in Auftrag gegeben, wodurch die Rechteproblematik entfällt. Finanzielle Beteiligungen sind dabei Verhandlungssache.
Zusammenfassung:
Zusammenfassend möchten wir empfehlen, dass ihr lieber einmal zu oft nachfragt, als zu wenig. Erfahrungsgemäß freuen sich viele andere Künstler:innen darüber, wenn man ihre Werke neu interpretiert, da sie neben Aufmerksamkeit auch ein wenig Geld dafür bekommen.
Außerdem schadet es nicht, wenn man die beiden Rechtestränge – Urheberrecht & Leistungsschutzrecht – ein wenig verinnerlicht. Dadurch erklären sich auch einige andere Sachen automatisch, wie zum Beispiel der Unterschied zwischen GEMA & GVL und Labels & Verlagen. Wir haben dazu eine kleine Grafik erstellt. Siehe hier:
Weiterführende Links:
POP! BASICS #1 - Die GEMA für Musiker:innen
POP! BASICS #2 - Der GEMA Kalkulator
POP! BASICS #3 - GEMA-Werkanmeldung - Wer ist eigentlich Urheber?
POP! BASICS - Zusammenhänge in der Musikwirtschaft
Quellen:
https://www.soundandrecording.de/stories/der-rechtliche-hintergrund-von-coverversionen/
https://www.alle-noten.de/magazin/urheberrecht-und-musik/
http://www.respectcopyright.ch/magazin/news-detail/news/cover-oder-bearbeitung.html
POP! BASICS #3 - Werkanmeldung bei der GEMA - Wer ist Urheber?
Sobald man Mitglied bei der GEMA geworden ist, kann bzw. muss man dort seine Werke anmelden. Anschließend kann die GEMA die Nutzungen eurer Songs auswerten und euch die entsprechenden Tantiemen (= nutzungsabhängige Zahlungen) an euch weiterleiten.
Spätestens dann stellt sich allerdings die Frage nach den Urheber:innen des Stückes. Was heißt das genau?
Urheber:innen - eine Übersicht
Laut Urheberrechtsgesetz und auch nach Einteilung der GEMA gibt es drei Gruppen von Urheber:innen:
- Textdichter:innen
- Komponist:innen
- Bearbeiter:innen
Im Folgenden schauen wir uns die drei Gruppen einmal genauer an.
Textdichter:innen
Hier handelt es sich tatsächlich nur um den Text und nicht um die Melodie, in der die Worte gesungen werden. Interessant ist auch die Tatsache, dass die GEMA-Standardverteilung 4/12 der Tantiemen bei Textdichter:innen vorsieht und 8/12 bei Komponist:inne. Siehe Verteilungsplan:
Quelle: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Gema/jahrbuch/16_Verteilungsplan.pdf
Komponist:innen
„Wer hat denn nun wie viel zum Song beigetragen?“ Diese Frage stellt sich gerade bei (jungen) Bands sehr häufig. Ist der Basslauf im Intro ein genauso integraler Bestandteil wie die Gesangsmelodie im Refrain? Ist der Drum-Beat ebenso wiederkennbar, wie die Solo-Melodie? Das muss sicherlich jedes Mal individuell bewertet werden. Helfen kann es allerdings, wenn man die Elemente einzeln betrachtet und an ihnen die Definition eines „Werks“ laut Urheberrecht anlegt.
„Ein Werk ist eine persönliche, geistige Schöpfung, die in Art und Form etwas Neues, Eigenständiges darstellt und eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen muss.“
Das heißt, dass die allermeisten Akkordfolgen („4-Chords“ wie beispielsweise C,G,a,F), Standard-Backbeats, Grundton-Bassläufe usw. keine eigenständigen Werke sind. Das verbindende Element, das diese individuelle Komponente mitbringt, wäre demnach die Lead- bzw. oftmals die Gesangsmelodie. Ein sehr passendes Video dazu kommt von der Comedy-Truppe „The Axis Of Awesome“ mit ihrem 4-Chord-Song. Darin wird gezeigt, wie viele weltbekannte Songs sich auf dieselben vier Akkorde stützen, dennoch aber gänzlich unterschiedliche klingen.
Letztlich läuft es oft darauf hinaus, dass die zugrunde liegende Akkordfolge in Kombination mit dem Text und der Melodie den Kern des Songs darstellen und sich die daran beteiligten Bandmitglieder die GEMA-Einnahmen teilen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass das Bandmitglied, welches die Grundidee (Grundstruktur, Akkordfolge & Melodie) angeschleppt hat, 40% der Komponistenanteile zugeschrieben bekommt, während sich die anderen beiden sich die andere Hälfte aufteilt. Analog verhält es sich beim Text.
Die Verteilung der GEMA-Credits ist grundsätzlich sehr frei und bietet genügend Raum für Kreativität. Anbei ein Screenshot des alten GEMA-Anmeldeformulars, da dieses einen ganz netten Überblick bietet.
Wichtig ist nur, dass die Summe der Anteile 100% ergeben.
(AR = Aufführungsrecht, d.h. Aufführungen, Wiedergaben etc.; VR = Vervielfältigungsrecht = CD- und Vinylpressungen)
Bearbeiter
Ein Bearbeiter ist jemand, der einen bereits bestehenden Titel bearbeitet und dabei den Wesensinhalte von ebendiesem in so einem Maß verändert, dass die Bearbeitung dadurch eine eigene Schöpfungshöhe erreicht und damit auch urheberrechtlich geschützt ist. Im Screenshot oben haben wir dabei den kreativen Produzenten eingetragen, dessen nachträgliches Arrangement im Studio den Song stark verändert hat. Oftmals geschehen solche Bearbeitungen erst im Nachhinein, bei Neuauflagen oder Neuveröffentlichungen von anderen Interpret:innen. Bearbeitungen bedürfen immer der Erlaubnis der Original-Urheber. Anders verhält es sich übrigens bei einem Cover. Mehr zum Thema Cover vs. Bearbeitung findest du hier.
Weiterführende Links:
POP! BASICS - Zusammenhänge in der Musikwirtschaft
POP! BASICS #1 – Die GEMA für Musiker:innen
POP! BASICS #2 – GEMA-Kalkulator für Muskiker:innen
POP! BASICS #3 – Werkanmeldung bei der GEMA – Wer ist Urheber?
POP! BASICS #4 – Cover oder Bearbeitung? Sample? Remix?
POP! BASICS #2 - GEMA-Kalkulator für Muskiker:innen
Immer wieder taucht die Frage auf, ob oder ab wann sich die Mitgliedschaft bei der GEMA eigentlich finanziell lohne. Die Verwertungsgesellschaft liefert dafür einige Rechenbeispiele, die natürlich nicht auf jeden Fall passen und auch reichlich unflexibel sind. Wir haben daher daraus einen Kalkulator erstellt. Achtung: Angaben ohne Gewähr ;).
Der Kalkulator:
Wie funktionierts? Kurz gesagt kommt es darauf an, wie hoch die Eintrittseinnahmen (oder die Produktionskosten bei Eintritt frei) ausgefallen sind. Davon nimmt die GEMA aktuell 5,75%. Das daraus entstehende Inkasso wird in Segmente eingeteilt. Siehe rechts im Kalkulator.
Das Segment bestimmt die Summe, die pro gespieltem Song für dich abfällt. Das heißt je höher die Summe der Einnahmen des Veranstalters und je mehr Songs du gespielt hast, desto mehr Geld erhältst du für dieses Konzert bei der nächsten Ausschüttung. Wenn mehrere "gleichwertige" Acts auftreten, so wird die Ausschüttung entsprechend aufgeteilt. Bei klarer Vor- bzw. Hauptband 10% zu 90%.
Dieses System nennt sich INKA-System.
Hier kannst du dazu mehr nachlesen.
Achtung: Wenn du selbst Veranstalter:in deines eigenen Konzertes bist, musst du das Konzert bei der GEMA anmelden und auch die Gebühren bezahlen, falls bei der Verwertungsgesellschaft gemeldetes Repertoire (Ja, auch dein eigenes!) gespielt wird. Hier meldet man Veranstaltungen an.
Klicke auf ausklappen im Fenster unten rechts oder hier für die Vollbildanzeige.
Wie funktionierts?
Trage zunächst den Eintrittspreis des Konzertes ohne Vorverkaufs- und Systemgebühren in das schwarz umrandete Kästchen. Zwei Felder darunter kannst du die zahlenden Besucher:innen eintragen. Das war's auch eigentlich schon im oberen Kasten. Der Tarif ist mehr oder weniger festgesetzt und den Rabatt von 20% bekommen sehr viele Veranstalter:innen eingeräumt. Im unteren Kasten kannst du noch die Anzahl der gespielten Songs (und ggf. Konzerte) eintragen. Anschließend solltest du ein relativ genaues Ergebnis deiner Tantiemen bekommen. Im Selbstversuch hatten wir allerdings teilweise relativ hohe Abweichungen, da Besucherzahlen geschätzt wurden. Zudem wurden einige Konzerte nicht bzw. zu spät abgerechnet, sodass sie erst in der nächsten Ausschüttung auftauchen. Analog dazu tauchten viele sehr alte Konzerte in der Abrechnung auf. Letztlich ist der Kalkulator also eher ein Hilfsmittel zur Einordnung der Höhe der Tantiemen und keinesfalls ein exaktes Tool. Hier fehlt uns definitiv ein großes Stück Transparenz in der Abrechnung. Mit dem Online-Tool und der graphischen Aufbereitung der Erlöse geht es auf jeden Fall in die richtige Richtung.
Weiterführende Links:
POP! BASICS - Zusammenhänge in der Musikwirtschaft
POP! BASICS #1 – Die GEMA für Musiker:innen
POP! BASICS #2 – GEMA-Kalkulator für Muskiker:innen
POP! BASICS #3 – Werkanmeldung bei der GEMA – Wer ist Urheber?
POP! BASICS #4 – Cover oder Bearbeitung? Sample? Remix?
POP! BASICS #1 - Die GEMA für Musiker:innen
Das Internet ist voll von sehr komplexen und gleichzeitig auch vollständigen Informationen über die GEMA und die Mitgliedschaft bei dieser. Allerdings sieht man dadurch sprichwörtlich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr oder hat schon im Voraus keine Lust überhaupt zu suchen. Wir versuchen daher kurz und knapp die (für uns & für euch) wichtigste Eckpunkte zusammenzutragen.
Was bringt mir / uns die GEMA?
- Wenn du GEMA-Mitglied bist und deine Songs angemeldet hast, bekommst du jedes Mal Geld, wenn deine Songs öffentlich aufgeführt, öffentlich wiedergegeben oder mechanisch vervielfältigt (= auf CD gepresst) werden. Dasselbe gilt für Streams auf Spotify, YouTube etc.
- Das heißt wenn du einen Auftritt mit deinen eigenen Songs spielst, bekommst du zusätzlich zur Gage sog. GEMA-Tantiemen. Je mehr Songs und je öfter du spielst, desto mehr bekommst du ausgezahlt.
Hier kannst du kalkulieren, wie viel das ungefähr wäre. POP! BASICS #2 - GEMA-Kalkulator für Muskiker:innen
Je nach Größe und Art des Auftritts lohnt sich eine Mitgliedschaft also bereits nach einigen wenigen Auftritten. Umgekehrt: Wenn du viele Auftritte mit eigenen Songs spielst, dann lässt du definitiv einiges an Geld liegen, wenn du nicht bei der GEMA angemeldet bist. - Wenn deine Musik im Radio, TV oder im Internet gespielt wird, bekommst du ebenfalls Tantiemen. Bei einem Airplay auf Bayern 3 wären das laut Rechenbeispiel mit der freundlichen Mitarbeiterin der GEMA im Jahr 2019 ca. 16€ gewesen. Bei einem Stream auf Spotify liegt die Ausschüttung lediglich im Bereich eines Zehntel-Cents. Auch hier gilt: Die Masse macht’s.
- Bei Konzerten sind die Veranstalter:innen verpflichtet die GEMA-Gebühren abzuführen, die dann schlussendlich über die GEMA bei dir landen. Wenn du selbst Veranstalter:in bist, musst du das Konzert selbst anmelden und auch abrechnen. Das Gute daran: Man bekommt dank M-Zuschlag zumeist mehr raus, als man zahlt. Denn die GEMA kann viele Zahlungen nicht direkt zuordnen. Viele Geschäfte, Bars und Kneipen zahlen für die öffentliche Musiknutzung Pauschalbeträge und müssen keine Musikfolge-Listen abgeben. Dieses Geld wird dann anteilsmäßig an Urheber:innen ausgeschüttet.
Was muss ich beachten?
- Die GEMA ist relativ starr in ihrem Ansatz. Musiknutzer:in und Urheber:in sind streng voneinander getrennt. Wenn du beispielsweise deine eigene Musik auf CD pressen lassen willst, wirst du von der GEMA dafür eine Rechnung bekommen. (Hier kannst du sehen, wie viel das ca. wäre: https://online.gema.de/tontraeger/fo/schnellrechner.faces) Ebenso wenn du ein öffentliches Konzert veranstaltest oder Musik auf deine Website stellen möchtest. Ersteres kannst du zu deinem Vorteil nutzen, aber Letzteres eher nicht. Daher im Web lieber mit YouTube-/SoundCloud/Streaming-Dienst Embeddings arbeiten, da diese Verträge mit der GEMA abgeschlossen haben. Achtung: DJ-Sets auf Twitch / FB / IG sind daher offiziell nicht erlaubt, da keine Gebühren an die GEMA abgeführt werden!
Du kannst also nicht flexibel entscheiden, wann und wie die GEMA die Nutzungsrechte deiner angemeldeten Werke wahrnimmt, also sprich dafür Geld verlangt. - Die GEMA schützt keine Werke, sind tritt buchstäblich lediglich als Inkasso-Unternehmen auf, dass nach Nutzung eures Materials Geld eintreibt! Dieser Irrglaube hält sich allerdings bereits seit Ewigkeiten. Ebenso der versiegelte Brief an sich selbst oder der Upload in irgendwelchen Online-Portalen. Lasst euch hier bitte nicht aus Glatteis führen. Der einzig 100% rechtsichere Weg ist die Hinterlegung der Stücke (CD / USB-Stick / Noten) bei einem Notar.
- Die Mitgliedschaft bei der GEMA ist personen- und nicht bandbezogen. Wenn alle Bandmitglieder am Songwriting beteiligt sind, müssen sich entsprechend auch alle bei der GEMA anmelden. Denkbar wäre natürlich auch, dass sich lediglich nur eine Person anmeldet und die Ausschüttungen danach gerecht mit den anderen Mitgliedern teilt. Dies ist natürlich für die nicht angemeldeten riskant, von der GEMA nicht so vorgesehen und kann daher auch von uns nicht guten Gewissens empfohlen werden. Hier gibt es einige Punkte zum Thema „GEMA-Werkanmeldung? Wer ist eigentlich ein/e Urheber:in?“
Wie funktionieren die Ausschüttungen?
- Es gibt feste Ausschüttungs-Termine für die einzelnen Bereiche (Live, Online, Ausland, CD-Pressung etc.). Eine Übersicht findest du hier: https://www.gema.de/musikurheber/mitgliedskonto/verteilungstermine/
Die Verteilung bezieht sich immer auf das Vorjahr. Das hat zur Folge, dass Konzerte die im Januar 2019 stattgefunden haben, erst im Juni 2020 ausgezahlt werden. Im Live-Bereich (Abkürzung U) findet im November immer eine Nachverteilung statt, wo unter anderem Reklamationsmeldungen eingebracht werden. Siehe nächster Punkt. - GEMA-Abrechnungen sind häufig unvollständig. Insbesondere wenn Musikfolge-Bögen beim Konzert händisch ausgefüllt werden, können Songs oder Auftritte durchrutschen. Außerdem wird nur abgerechnet, was von den Veranstalter:innen auch angemeldet und bezahlt wurde. Daher ist es sinnvoll die Abrechnungen genau zu überprüfen und fehlende Auftritte/Songs zu reklamieren. Die Formulare dazu findet ihr hier. Tipp: Lasst euch möglichst schnell für die Online-Services freischalten, wenn nicht bei der Anmeldung gleich geschehen. Dort könnt ihr die EA (=Einzelaufstellungen) herunterladen, in welchen ihr Zeile für Zeile sehen könnt, welcher Song an welchem Auftritt abgerechnet wurde. Diese Übersicht könnt ihr dann mit einer Liste eurer Auftritte abgleichen. Es empfiehlt sich daher alle Musikfolgen abzufotografieren oder als PDF abzuspeichern. Im Online-Tool der GEMA können Musikfolgen direkt online abgegeben und ggf. nachträglich heruntergeladen werden.
Praktisch: Einmal angelegt, könnt ihr ihr die Liste der gespielten Titel bei jeder neuen Konzertmeldung schnell übernehmen. Das spart auch Zeit und vermeidet Fehler beim Eintragen.
Wie kann ich Mitglied werden?
- Die GEMA ist ein Verein, d.h. jede/r kann Mitglied werden. Den Antrag findest du hier: https://www.gema.de/musikurheber/mitglied-werden/
- Mitgliedschaft kostet 50€ / Jahr + einmalige Aufnahmegebühr 107,10€ inkl. USt.
- Mitglieder können sein: Urheber:innen (Komponist:innen, Textdichter:innen, Bearbeiter:innen) & Verlage.
- Sobald du Mitglied bist, kannst du deine Werke anmelden, egal wann du sie geschrieben hast. Allerdings MÜSSEN alle neuen Lieder, die du schreibst, bei der GEMA angemeldet werden. Du kannst also ab diesem Moment nicht mehr entscheiden, welche Songs gemafrei sein sollen und welche nicht.
Das war's auch schon mit unserer kurzen Zusammenfassung zur GEMA. Bei weiteren Fragen oder Problemen schreibt uns gerne eine Nachricht. Wir helfen euch gerne weiter! Habt ihr noch wichtige Ergänzungen für diese Liste? Gerne durchschicken!
Weiterführende Links:
POP! BASICS - Zusammenhänge in der Musikwirtschaft
POP! BASICS #1 – Die GEMA für Musiker:innen
POP! BASICS #2 – GEMA-Kalkulator für Muskiker:innen
POP! BASICS #3 – Werkanmeldung bei der GEMA – Wer ist Urheber?
POP! BASICS #4 – Cover oder Bearbeitung? Sample? Remix?
GEMA-Mitgliedschaft – Lohnt sich das für mich?
In der Öffentlichkeit sieht sich die GEMA häufig lautstarker Kritik ausgesetzt. Insbesondere der mittlerweile ausgeräumte Streit zwischen YouTube und GEMA und die damit verbundenen Sperrtafeln auf der Videoplattform sind auch Nicht-Musikern ein Begriff. Darüber hinaus beklagen sich viele Veranstalter über jährlich steigende und teils intransparente Tarife. Auch die regelmäßigen organisatorischen Umstrukturierungen bei der GEMA selbst sorgen gerade bei Kleinveranstaltern für Kopfschütteln. Allerdings darf bei all der Kritik nicht vergessen werden, wofür die GEMA eigentlich eintritt und dass die Institution für komponierende Künstler und Künstlerinnen eine extreme und zugleich existenzielle Wichtigkeit besitzt bzw. besitzen kann. Oft kommen hier sofort die Fragen: „Wieso? Lohnt sich eine Mitgliedschaft auch für meine Band?“
Daher hier ohne Umschweife gleich eine Beispielrechnung:
Prämissen
- Band/Solokünstler/Combo
- komponiert Musik und Texte zu 100% selbst
- spielt im Jahr 10 Auftritte
- Eintrittspreis ca. 5€
- 50-100 Besucher
- pro Auftritt werden 10 eigene Songs gespielt
Die Konzerte werden wie üblich (soweit nicht anders festgelegt) vom Veranstalter bei der GEMA angemeldet und letztlich auch bezahlt. Laut Tarif U-K, welcher für Live-Konzerte greift, muss der Veranstalter 7,0% (Stand 2017) der Brutto-Eintrittseinnahmen (inkl. z. Zt. 7 % Umsatzsteuer) abführen. Das heißt bei 100 Besuchern x 5€ Eintritt = 500€ Bruttoeinnahmen; davon 7% GEMA = 35€ Zahlung an die GEMA (ohne die üblichen Rabatte). Übrigens, Mindestsatz für Veranstaltungen mit unter 150 Besuchern ist aktuell 23,30€. Das kann interessant sein, für Bands die gerne selbst veranstalten.
Letztlich werden also alle beschriebenen Konzerte im Segment 2 (unter 50€) der GEMA eingestuft. Hier die Übersicht über die Einteilung:
Quelle: Newsletter der GEMA
Diese Daten geben wir nun in den sehr hilfreichen GEMA-Kalkulator von Bernd Schweinar (Geschäftsführer des VPBY) ein, den ihr euch übrigens per Anmeldung zum Newsletter hier selbst herunterladen könnt.
Hier seht ihr einen Ausschnitt des Kalkulators im Segment 2. Lediglich die grünen Felder - Anzahl der Auftritte und gespielten Songs - sind variabel. Der Rest wird von der GEMA jedes Jahr festgelegt und soll der Einfachheit halber hier nicht weiter diskutiert werden. Für interessierte gibt es hier weitere Information zum Ausschüttungssystem der GEMA „INKA“.
Mit den eingegeben Daten erhält der oder die Urheber also letztlich 504,54€ von der GEMA. Das heißt, die GEMA-Mitgliedschaft lohnt sich also schon weitaus früher, wenn man bedenkt, dass die Aufnahme einmalig 107,10€ inkl. USt. und die jährliche Mitgliedschaft 50€ kostet.
Wenn man die Zahlen noch ein wenig nach oben schraubt (20 Auftritte, je 15 Songs) und dazu noch einen Auftritt in Segment 3 gespielt hat (Release-Show o.ä.), zeigt sich sogleich folgendes Bild:
Insgesamt 1610,89€. Darüber freut sich natürlich die Bandkasse.
Fakt ist:
Bei vollständiger und 100% Abrechnung der Auftritte lohnt sich eine Mitgliedschaft bei obigen Beispielen definitiv.
In der Realität sieht es aber oft anders aus. Jeder kennt den lieblos ausgefüllten Musikfolgebogen der GEMA, den keiner mehr lesen kann, und auch Veranstalter vergessen bei mehreren Bands im Eifer des Gefechts durchaus einmal die Abgabe einer Musikfolge. Manche Veranstalter melden Shows „illegalerweise“ gar nicht erst an, wodurch sie natürlich auch nicht abgerechnet werden können. Und so weiter und so fort.
Um dem Schwund entgegen zu wirken, empfiehlt es sich die Online-Services der GEMA zu nutzen. Dort müsst ihr euch zwar erst einmal zusätzlich registrieren und dann noch darauf warten, dass die Zugangsdaten via Post kommen. Seid ihr aber dann erst einmal drin, könnt ihr dort bequem die Musikfolgen selbst abschicken und letztlich auch überprüfen, ob alles richtig abgerechnet wurde. Auch die Werkanmeldungen und Reklamationen könnt ihr über das Online-Portal steuern. Mehr zu diesem Thema gibt es demnächst auch auf www.pop-rot-weiss.de