Wie komme ich in die Künstlersozialkasse?

Für die meisten Musiker*innen ist die Künstlersozialkasse ein riesige finanzielle Erleichterung. Wo unternehmerische Selbstständige ihre Sozialversicherungskosten komplett selbst stemmen müssen, übernimmt der Staat für Künstler*innen die Hälfte der Beiträge. Aber wusstest Du, dass die KSK gar nicht freiwillig ist, sondern Pflicht? Und dass sie selbst gar keine Versicherung ist? Wenn Du bisschen mehr verstehen willst, was die KSK eigentlich ist und woher das Konstrukt kommt, lies Dir den ganzen Artikel durch. Wenn Du einfach wissen möchtest, wie Du in die KSK kommst und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, scroll nach unten.

Sozialversicherung ist Pflicht

Seit 1983 fördert der Bund über die Künstlersozialkasse Kreativschaffende, indem er ihnen den Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglicht. Natürlich war es vorher möglich, sich selbstständig oder freiberuflich künstlerisch zu betätigen, man musste sich dabei aber auch freiwillig versichern und damit den vollen Beitrag selbst zahlen. Angestellte sind bis zu einem bestimmten Einkommen verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern und zahlen nur grob die Hälfte des Beitrags für die Sozialversicherung. Den anderen Teil übernimmt der Arbeitgeber. Im Laufe der 70er Jahre wurde mehr und mehr klar, dass Kreativschaffende in der Regel nicht über adäquate finanzielle Mittel verfügen, um sich entsprechend zu versichern. Daraufhin beschloss man, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Bund in Form einer Künstlersozialkasse einen Teil der Kosten übernimmt – ähnlich wie der Arbeitgeber in Angestelltenverhältnissen.

KSK ist keine Versicherung

Die KSK sorgt also dafür, dass Künstler*innen und Publizist*innen einen ähnlichen Versicherungsschutz genießen wie Arbeitnehmer*innen. Dabei bietet sie selbst keine Versicherungen an, sondern bezuschusst die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ihrer Mitglieder, die bei den gängigen Krankenkassen versichert sind. Damit steht selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zur Verfügung. Bei welcher Krankenkasse man sich versichert, ist in der Regel frei wählbar. Große Unterschiede im Angebot gibt es aber sowieso nicht.

Woher hat die KSK ihre Mittel?

Während rund die Hälfte der monatlichen Beiträge selbst aufzubringen sind, wird der Rest von der KSK an die Krankenkasse überwiesen. Das Geld dafür bekommt die KSK zu 2/5 aus staatlichen Mitteln und zu 3/5 aus Abgaben von Verwerter*innen der künstlerischen und publizistischen Erzeugnisse. Wer also regelmäßig künstlerische Leistungen bucht, muss eine Abgabe (4,2% des Dienstleistungswertes) an die KSK zahlen.

Wie hoch ist der Beitrag zur Versicherung?

Die Beitragsbemessung erfolgt durch die Krankenkasse, beruht aber auf der Meldung des voraussichtlichen Jahreseinkommens, das man jeweils im Dezember des Vorjahres der KSK melden muss. Verändert sich diese Prognose im Laufe des Jahres, kann sie jederzeit angepasst werden. In manchen Fällen prüft die KSK stichprobenartig ihre Mitglieder, ob die gemeldeten Jahreseinkommen der Realität entsprechen. Betrüger*innen müssen mit einer Strafe rechnen.

Für Künstler*innen ist die KSK Pflicht

Die Künstlersozialkasse prüft die Berechtigung und zahlt den Teil des Beitrags, den bei Angestellten der Arbeitgeber an die Kranken- und Rentenkasse und die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführt. Normalerweise zahlen Freiberufliche und Selbstständige nämlich diese Beträge komplett alleine.

Selbstständige Musiker*innen (die keine Mitarbeiter*innen haben) sind bei der KSK grundsätzlich versicherungspflichtig. Das Einzige, das den Eindruck erwecken könnte, dass es eine freiwillige Entscheidung wäre, ist oft das Gerede von: „Wie komme ich in die KSK?“

Das Gesetz sagt im Grunde, dass Künstler*innen und Publizist*innen grundsätzlich versicherungspflichtig sind (§1 KSVG Nr. 1). Dass heißt, sie können sich nicht aussuchen, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder doch zu einer privaten Krankenversicherung wechseln – sie sind pflichtversichert. Die Wahl hat man erst ab einem jährlichen Einkommen von 64.350 Euro für 2022 (ergibt sich aus §6 SGB V Abs. 6).

Mindestens 3900 Euro pro Jahr, außer…

Versicherungsfrei allerdings sind diejenigen, welche pro Jahr weniger als 3.900 Euro mit dieser Tätigkeit verdienen. Diese Regel wiederum gilt nicht für die ersten drei Jahre, in denen man erstmals als Künstler*in tätig ist. Eine Ausnahme noch: Man bleibt versicherungspflichtig, wenn innerhalb von sechs Jahren die Einkommenshürde von 3.900 Euro nur zweimal unterschritten wurde. Der Gesetzgeber hat extra für 2020-2022 eine Ausnahme mitreingeschrieben (§3 KSVG).

Wie komme ich in die KSK?

Wer von der KSK bezuschusst werden möchte, stellt auf deren Homepage einen Antrag. Wichtig dafür sind Nachweise der selbstständigen künstlerischen Tätigkeit:

  • Belege Deiner Finanzen (Kontoauszüge, Quittungen, Vereinbarungen per Mail, Eigenbelege in der Buchführung (formlose Erklärung der Einkünfte, ansonsten kann es Steuerhinterziehung sein) etc.)
  • Belege von Gastspielverträge (Mails etc.)
  • Homepage, Social Media, Videos
  • Businessplan könnte evtl. etwas bringen
  • Steuern, Meldungen ans Finanzamt
  • Mitglied bei GEMA, GVL zu sein ist von Vorteil
  • keine andere Beschäftigung, die finanziell und zeitlich die Kunst übersteigt

Wie viel muss ich verdienen?
Dein jährliches Arbeitseinkommen (Einnahmen-Ausgaben der künstlerischen Tätigkeit) muss über 3900 Euro liegen. Außer in den ersten drei Jahren. Daneben darf innerhalb von sechs Jahren dieser Wert nur zweimal unterschritten werden.

Wie hoch ist der Beitrag?
Der Beitrag berechnet sich wie bei allen anderen gesetzlich Versicherten anhand Deines Bruttoeinkommens (Einnahmen-Ausgaben) und liegt 2022 bei einem jährlichen Verdienst von 10.000 Euro ca. bei 154 Euro. Hier findest Du einen Beispielrechner.

Darf ich nebenher noch arbeiten?
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (bis 450 Euro pro Monat) ist das kein Problem. Bei mehr Verdienst (selbstständig oder angestellt) prüft die Krankenkasse, bei der Du versichert bist (z. B. TK, IKK, AOK, BKK etc.), welcher Job Dein Haupterwerb ist. Ausschlaggebend dafür sind der jeweilige Verdienst und die Zeit, die Du in den Job steckst.

Die KSK ist keine Krankenkasse!
Bei einer erfolgreichen Anmeldung bei der KSK überweist Du ihr zwar jeden Monat Deine Hälfte des Krankenkassenbeitrags, Du bist aber trotzdem bei einer der gängigen gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die setzt Deinen Beitrag fest, den die KSK an die Kasse schließlich komplett überweist. Darin enthalten sind Deine vorher überwiesen Hälfte und die andere Hälfte, die der Staat durch die KSK für Dich übernimmt.

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Bei Fragen beraten wir Dich gerne kostenlos. Schreib uns einfach eine Mail an popularmusikberatung@bezirk-mittelfranken.de oder an die kontakt@pop-rot-weiss.de und wir telefonieren, videocallen oder treffen uns auf ein kühles Getränk (soweit möglich).