Kostenfreie Musiker:innen-Beratungen im April

Wir laden wieder einmal zur digitalen Musiker:innen-Beratung 😊.
20. April / 28. April, jeweils zwischen 17 - 20 Uhr.
 
Wie immer kostenfrei für alle Musiker:innen aus Mittelfranken und nach Anmeldung. Schreibt uns dazu einfach eine kurze Mail mit Terminwunsch + Uhrzeit und im besten Falle auch mit ein paar Stichpunkten zu euren Fragen. Wenn ihr keine konkreten Anliegen habt, aber einfach an einem allgemeinen Austausch interessiert seid, ist das natürlich ebenfalls völlig ok. Wir freuen uns :)!
Wir nutzen ab sofort Go-To-Meeting und schicken euch kurz vorher den Link zum Meeting-Room per Mail. Dafür müsst ihr nichts herunterladen, man kann auch direkt über den Browser (leider nicht Safari) beitreten. Die Zeitslots sind immer ca. 30-45 Minuten lang, je nach Absprache.
 
Bleibt gesund <3!

Stipendienprogramm für Künstler:innen in der Anfangsphase gestartet

Bis zu 5.000 Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens können sich um ein Stipendium zu je 5.000 Euro bewerben. Antragsfrist für den ersten Call ist der 31. Mai 2021.

"Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihrer professionellen künstlerischen Existenz mit bestehendem Hauptwohnsitz oder einem Arbeitsschwerpunkt in Bayern (Stichtag: 1. Januar 2021), die

- das letzte Studienjahr an einer bayerischen Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Bayern absolvieren,

- in den letzten fünf Jahren ein künstlerisches Studium oder eine künstlerische Ausbildung an einer bayerischen Kunsthochschule oder an einer nicht-bayerischen Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung oder einen Aufbaustudiengang literarische Übersetzung abgeschlossen haben,

- in den letzten fünf Jahren eine sonstige künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben

oder

- in den letzten fünf Jahren auf anderem Wege eine künstlerische Tätigkeit erstmals aufgenommen oder nach einer Pause von erheblicher Länge wiederaufgenommen haben.

Erziehungs- und Pflegezeiten werden auf die Fünfjahresfrist jeweils nicht angerechnet. Die Frist verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum.

Im Rahmen der Antragstellung muss die Künstlerin bzw. der Künstler angeben, was bisher geleistet wurde, um eine künstlerische Existenz aufzubauen, welche künstlerischen Ziele erreicht werden wollen und für welches Vorhaben die Mittel im Kalenderjahr 2021 eingesetzt werden sollen, um diese Ziele zu erreichen.

Weitere Informationen und Antragsformulare findet ihr auf https://www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm Bleibt gesund :)!