Die Studiokostenförderung des Bezirk Mittelfranken

Gute Nachrichten! Die Studiokostenförderung (Bild & Ton) kann ab sofort beantragt werden.

Studiokostenförderung. Bis zu 30% der Studiokosten, bis max. 1000€, Bild- und Tonaufnahmen können gefördert werden

Die Studiokostenförderung

Viel gibt es tatsächlich nicht zu erklären. Plant ihr professionelle Aufnahmen (Video oder Audio) erstellen zu lassen, deren Kosten die 400€ übersteigen? Dann könnt ihr im VORFELD der Aufnahmen bei uns einen Antrag auf Studiokostenförderung stellen. Gefördert werden 30% eurer Kosten, max. 1000€. Nach den Aufnahmen schickt ihr uns die Belege bzw. Rechnungen zu und alle sind glücklich. Ok :)?

Gibt's sonst noch Fragen? Wenn ja, immer her damit! Im besten Fall schreibt ihr eh mal durch, bevor ihr was beantragt. Dann schauen wir gemeinsam, was möglich ist.
Die offiziellen Antragsformulare, Richtlinien und auch das Formular für den Verwendungsnachweis findet ihr hier unten. Dazu allerdings gleich die Bitte, dass ihr euch im Vorfeld diese Hinweise zur Erstellung des Finanzierungsplanes durchlest. Ist nämlich nicht super intuitiv ;). Hinweise Studiokostenförderung.

Termine

Alle Förderanträge werden dem Kulturausschuss des Bezirk Mittelfranken vorgelegt, der dreimal im Jahr die Verteilung der Mittel beschließt. Grob finden die Ausschüsse im April, Juli und November statt. Damit eure Anträge dort besprochen werden können, sollten sie bestenfalls 4-5 Wochen vorher bei uns eingegangen sein. D.h. spätestens Anfang März, Anfang Juni und Anfang Oktober. Fragt zur Sicherheit nochmal nach, wenn eure Aufnahmezeiträume an der Grenze liegen. Danke!

Downloads zur Studiokostenförderung:

Antrag Studiokostenförderung (PDF-Datei)

Verwendungsnachweis Studiokostenförderung (PDF-Datei)

Richtlinien zur Studiokostenförderung (PDF-Datei)


Was bringt sie Musiker:innen? Wer sollte Mitglied werden? Was heißt Leistungsschutzrecht? Wie hängt die GVL mit Labels zusammen? Was muss man beachten? Wie viel verdiene ich? Wer bekommt was?

POP! BASICS #5 – Die GVL

Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten? Wie bitte? Wir klären auf!

Was bringt sie Musiker:innen? Wer sollte Mitglied werden? Was heißt Leistungsschutzrecht? Wie hängt die GVL mit Labels zusammen? Was muss man beachten? Wie viel verdiene ich? Wer bekommt was?

 

Leistungsschutzrechte vs. Urheberrechte

Die GVL steht oft im Schatten der GEMA, da diese auch stellvertretend für beide das Geld von Musikernutzer:innen eintreibt und somit auch abrechnungstechnisch im Vordergrund steht. Im Grunde übernimmt die GVL dieselbe Aufgabe wie die GEMA, nur eben auf der Seite der Leistungsschutzrechte und nicht wie die GEMA bei den Urheberrechten. Die grundsätzliche Unterscheidung haben wir hier zusammengefasst:

 

Zusammenhänge der Musikwirtschaft (C) POP! ROT WEISS

 

Wer kriegt was?

Das heißt anstelle Geld für die Nutzung von geistigem Songmaterial einzutreiben, kümmert sich die GVL um die Entlohnung der ausführenden Musiker:innen, Produzent:innen und Labels, die an der Herstellung Musik-Aufnahmen beteiligt sind, d.h. eine geschützte Leistung erbringen. Dadurch entfällt zwar der Live-Bereich bei Auswertung, weil es ja nur um Aufnahmen geht. Für jede sog. Sendeminute im Radio oder TV gibt es allerdings Geld. Auf diese Weise partizipieren zum Beispiel Studiomusiker:innen und Produzent:innen am Erfolg eines Songs, die sonst nicht Teil des Acts sind und daher keine Konzertgagen, Lizenzerlöse und GEMA-Anteile erhalten. Wenn du den Song geschrieben UND aufgenommen hast, dann bekommst du natürlich doppelt Schotter - von GEMA & GVL.

Wenn du einen Song geschrieben hast, bekommst du Geld von der GEMA, wenn du an einer Aufnahme beteiligt warst, bekommst du Geld von der GVL, wenn du den Song geschrieben und aufgenommen hast, dann bekommst du von beiden Geld.
(C) Nina Graf, Bonedo.de

 

 

Wer sollte Mitglied werden?

Laufen deine Songs aktuelle oder zukünftig im Radio oder TV? Bist du Produzent:in, bastelst Beats oder andere Elemente, die andere Künstler:innen für ihre Songs verwenden? Studiomusiker:in? Dann solltest du dich schleunigst bei der GVL anmelden. Wie? Einfach online Wahrnehmungsvertrag hier abschließen und go. Die Mitgliedschaft ist bei der GVL nämlich kostenlos, während sie bei der GEMA im Jahr 50€ kostet. Es schadet also nicht, wenn man sich dort anmeldet. Auch wenn man gerade noch keine Aussicht auf Airplay hat.

Für Labels ist die GVL die erste Anlaufstelle, da diese in Deutschland die Labelcodes vergibt. Im Umkehrschluss werden Labels ebenfalls über die GVL an den Ausschüttungen beteiligt. Man gilt faktisch erst als Label, wenn man von der GVL als solches anerkannt wird. Diese Praxis ist mittlerweile durch Online-Releases und ISRC-Codes allerdings ein wenig veraltet.

 

 

Wieviel verdiene ich?

Die Berechnung der Auszahlungshöhe gestaltet sich leider noch immer sehr intransparent bzw. äußerst komplex. Airplay auf Privatsendern wird nach wie vor nicht mitgezählt, das Internet ist für die GVL noch Neuland und verschiedenste Parameter, wie die Tiefe der Beteiligung an der Aufnahme oder die Größe des Senders, spielen eine Rolle. Daher berweisen wir lediglich auf die Info-Seite der GVL und merken an, dass 2021 endlich die Auszahlungen für das Jahr 2015 - 2016 eingegangen sind. Das heißt man hinkt hier mehrere Jahre hinterher. Um eine kleine Hausnummer zu bemühen: Für Sendeminuten im mittleren zweistelligen Bereich auf kleinen-mittelgroßen Sendern, gab es für diese Periode eine Auszahlung ebenfalls im mittleren zweistelligen Bereich. Reich wird man also nicht, aber nachdem die Mitgliedschaft eben auch kostenfrei ist, ...  ihr wisst schon.

Ein Radiohit mit vierstelligen Sendeminuten freut allerdings sicherlich jeden Geldbeutel.

Verteilungsrechnung der GVL

 

 

Wie melde ich meine Mitwirkung an?

Die GVL hat vor einigen Jahren das Online-Tool artsys vorgestellt, welches mittlerweile zu meine.gvl rebranded wurde. Dort kann man nach Releases (= offizielle Veröffentlichungen über ein Label, auch online) suchen und seine persönliche Rolle eintragen. Beispielsweise Gitarrist:in, Sänger:in, Produzent:in etc. Manchmal bedarf es eines Nachweises, d.h. Rechnungen, Verträge und sonstige schriftliche Abmachungen solltet ihr euch für alle Fälle dafür aufheben. Sobald ihr eure Mitwirkung eingetragen habt, heißt es nur noch ca. 5 Jahre warten ;).

Hier sieht man die Eingabemaske der GVL als Beispiel
Produktionssuche in meine.gvl

 

Wie immer: Wenn ihr konkrete Fragen habt oder Hilfe benötigt, schreibt uns oder ruft durch :).

 


Weiterführende Links:

https://www.gema.de/

POP! BASICS - Zusammenhänge in der Musikwirtschaft

POP! BASICS #1 – Die GEMA für Musiker:innen

POP! BASICS #2 – GEMA-Kalkulator für Muskiker:innen

POP! BASICS #3 – Werkanmeldung bei der GEMA – Wer ist Urheber?

POP! BASICS #4 – Cover oder Bearbeitung? Sample? Remix?

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