Das Pop-Stipendium - ab jetzt bewerben!
!! Antragsstart für das Pop-Stipendium !!
Ab Freitag, den 10. Juni beginnt die Antragsphase für das Pop Stipendium des @bv.pop . Registrieren könnt ihr euch schon jetzt auf der Website des Pop Stipendiums.
Außerdem findet am 13. Juni um 19 Uhr nochmal ein Info-Call von uns speziell für Bayern statt. Falls ihr euch also noch unsicher bei der Bewerbung seid, schaut da doch einfach mal vorbei!
Das Pop-Stipendium unterstützt Newcomer:innen in Form einer finanziellen Förderung bei der Umsetzung musikalischen Vorhaben. Mit einer Fördersumme von 5000€ bietet es über einen Zeitraum von vier Monaten die Chance, künstlerisches Potential voll auszuschöpfen.
Das Pop-Stipendium ist ein Stipendienprogramm des @bv.pop im Rahmen von NEUSTART KULTUR. Wir als @vpby_ sind als Regionalpartner für Bayern Ansprechpartner für alle, die sich für das Pop Stipendium interessieren (Mail-Kontakt: popstipendium@popkultur.bayern)
Lass dich nicht stressen!
In den letzten Wochen fangen wir viele relativ frustrierte Vibes in der Szene auf: Zu wenige Gigs, zu wenig Streams, wenig Medienpräsenz, geringe Zuschauerzahlen etc. etc.
Zugegeben: Wir können das schon auch bestätigen. Alle können das irgendwie bestätigen. "Aber auf Instagram hab ich gesehen, dass da und da und da ausverkauft war". Yes, Ausnahmen bestätigen die Regel. Genauso haben wir das auch vergangene Woche auf der Dialog.Pop Konferenz gehört. Genauso lesen wir von sonst sehr gut besuchten bzw. ausverkauften Formaten, die aktuell gerade stark zu kämpfen haben oder sogar ihre Veranstaltungen absagen. Genauso hören wir von Veranstalter*innen, dass sie bei ca. 50% der Vor-Corona-Auslastung stagnieren...
Was wir damit sagen wollen: Lasst euch nicht stressen! Es liegt nicht an euch. Wir sind noch lange nicht im Normalbetrieb. Tatsächlich wurden programmatisch zwei Jahre ins Jahr 2022 gepackt und viele der abgesagten bzw. verschobenen Konzerte werden gerade erst nachgeholt. Dadurch fehlen automatisch die Plätze für Newcomer*innen und kleinere Acts. Außerdem herrscht daher ein "Überangebot" an Veranstaltungen und Kulturformaten bei maximal gleichbleibenden, vermutlich eher gesunkenen Besucher*innen-Zahlen. Man glaubt es kaum, aber die 7-Tage-Inzidenz in Nürnberg liegt heute am 23. Mai 2022 noch immer bei 249 + eine vermutlich sehr hohe Dunkelziffer. Aus unserem Umfeld hören wir schon von Zweit- bzw. Drittinfektionen. Auch das darf man nicht vergessen. Insbesondere wenn wir in Richtung Herbst blicken.
Also, lasst euch nicht stressen! Ihr werdet nicht abgehängt und es werden bald wieder bessere Tage kommen. Und bis dahin (und natürlich auch danach ;)) sind wir immer für euch da, wenn ihr Fragen, Probleme oder auch Anregungen habt.
Also, hobb etz! Köpfchens hoch :)!
P.S.: Wir sind / waren freilich auch frustriert. Dieser Text geht also genauso an euch, wie an mich ;).
Wie komme ich in die Künstlersozialkasse?
Für die meisten Musiker*innen ist die Künstlersozialkasse ein riesige finanzielle Erleichterung. Wo unternehmerische Selbstständige ihre Sozialversicherungskosten komplett selbst stemmen müssen, übernimmt der Staat für Künstler*innen die Hälfte der Beiträge. Aber wusstest Du, dass die KSK gar nicht freiwillig ist, sondern Pflicht? Und dass sie selbst gar keine Versicherung ist? Wenn Du bisschen mehr verstehen willst, was die KSK eigentlich ist und woher das Konstrukt kommt, lies Dir den ganzen Artikel durch. Wenn Du einfach wissen möchtest, wie Du in die KSK kommst und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, scroll nach unten.
Sozialversicherung ist Pflicht
Seit 1983 fördert der Bund über die Künstlersozialkasse Kreativschaffende, indem er ihnen den Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglicht. Natürlich war es vorher möglich, sich selbstständig oder freiberuflich künstlerisch zu betätigen, man musste sich dabei aber auch freiwillig versichern und damit den vollen Beitrag selbst zahlen. Angestellte sind bis zu einem bestimmten Einkommen verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern und zahlen nur grob die Hälfte des Beitrags für die Sozialversicherung. Den anderen Teil übernimmt der Arbeitgeber. Im Laufe der 70er Jahre wurde mehr und mehr klar, dass Kreativschaffende in der Regel nicht über adäquate finanzielle Mittel verfügen, um sich entsprechend zu versichern. Daraufhin beschloss man, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Bund in Form einer Künstlersozialkasse einen Teil der Kosten übernimmt – ähnlich wie der Arbeitgeber in Angestelltenverhältnissen.
KSK ist keine Versicherung
Die KSK sorgt also dafür, dass Künstler*innen und Publizist*innen einen ähnlichen Versicherungsschutz genießen wie Arbeitnehmer*innen. Dabei bietet sie selbst keine Versicherungen an, sondern bezuschusst die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ihrer Mitglieder, die bei den gängigen Krankenkassen versichert sind. Damit steht selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zur Verfügung. Bei welcher Krankenkasse man sich versichert, ist in der Regel frei wählbar. Große Unterschiede im Angebot gibt es aber sowieso nicht.
Woher hat die KSK ihre Mittel?
Während rund die Hälfte der monatlichen Beiträge selbst aufzubringen sind, wird der Rest von der KSK an die Krankenkasse überwiesen. Das Geld dafür bekommt die KSK zu 2/5 aus staatlichen Mitteln und zu 3/5 aus Abgaben von Verwerter*innen der künstlerischen und publizistischen Erzeugnisse. Wer also regelmäßig künstlerische Leistungen bucht, muss eine Abgabe (4,2% des Dienstleistungswertes) an die KSK zahlen.
Wie hoch ist der Beitrag zur Versicherung?
Die Beitragsbemessung erfolgt durch die Krankenkasse, beruht aber auf der Meldung des voraussichtlichen Jahreseinkommens, das man jeweils im Dezember des Vorjahres der KSK melden muss. Verändert sich diese Prognose im Laufe des Jahres, kann sie jederzeit angepasst werden. In manchen Fällen prüft die KSK stichprobenartig ihre Mitglieder, ob die gemeldeten Jahreseinkommen der Realität entsprechen. Betrüger*innen müssen mit einer Strafe rechnen.
Für Künstler*innen ist die KSK Pflicht
Die Künstlersozialkasse prüft die Berechtigung und zahlt den Teil des Beitrags, den bei Angestellten der Arbeitgeber an die Kranken- und Rentenkasse und die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführt. Normalerweise zahlen Freiberufliche und Selbstständige nämlich diese Beträge komplett alleine.
Selbstständige Musiker*innen (die keine Mitarbeiter*innen haben) sind bei der KSK grundsätzlich versicherungspflichtig. Das Einzige, das den Eindruck erwecken könnte, dass es eine freiwillige Entscheidung wäre, ist oft das Gerede von: „Wie komme ich in die KSK?“
Das Gesetz sagt im Grunde, dass Künstler*innen und Publizist*innen grundsätzlich versicherungspflichtig sind (§1 KSVG Nr. 1). Dass heißt, sie können sich nicht aussuchen, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder doch zu einer privaten Krankenversicherung wechseln – sie sind pflichtversichert. Die Wahl hat man erst ab einem jährlichen Einkommen von 64.350 Euro für 2022 (ergibt sich aus §6 SGB V Abs. 6).
Mindestens 3900 Euro pro Jahr, außer…
Versicherungsfrei allerdings sind diejenigen, welche pro Jahr weniger als 3.900 Euro mit dieser Tätigkeit verdienen. Diese Regel wiederum gilt nicht für die ersten drei Jahre, in denen man erstmals als Künstler*in tätig ist. Eine Ausnahme noch: Man bleibt versicherungspflichtig, wenn innerhalb von sechs Jahren die Einkommenshürde von 3.900 Euro nur zweimal unterschritten wurde. Der Gesetzgeber hat extra für 2020-2022 eine Ausnahme mitreingeschrieben (§3 KSVG).
Wie komme ich in die KSK?
Wer von der KSK bezuschusst werden möchte, stellt auf deren Homepage einen Antrag. Wichtig dafür sind Nachweise der selbstständigen künstlerischen Tätigkeit:
- Belege Deiner Finanzen (Kontoauszüge, Quittungen, Vereinbarungen per Mail, Eigenbelege in der Buchführung (formlose Erklärung der Einkünfte, ansonsten kann es Steuerhinterziehung sein) etc.)
- Belege von Gastspielverträge (Mails etc.)
- Homepage, Social Media, Videos
- Businessplan könnte evtl. etwas bringen
- Steuern, Meldungen ans Finanzamt
- Mitglied bei GEMA, GVL zu sein ist von Vorteil
- keine andere Beschäftigung, die finanziell und zeitlich die Kunst übersteigt
Wie viel muss ich verdienen?
Dein jährliches Arbeitseinkommen (Einnahmen-Ausgaben der künstlerischen Tätigkeit) muss über 3900 Euro liegen. Außer in den ersten drei Jahren. Daneben darf innerhalb von sechs Jahren dieser Wert nur zweimal unterschritten werden.
Wie hoch ist der Beitrag?
Der Beitrag berechnet sich wie bei allen anderen gesetzlich Versicherten anhand Deines Bruttoeinkommens (Einnahmen-Ausgaben) und liegt 2022 bei einem jährlichen Verdienst von 10.000 Euro ca. bei 154 Euro. Hier findest Du einen Beispielrechner.
Darf ich nebenher noch arbeiten?
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (bis 450 Euro pro Monat) ist das kein Problem. Bei mehr Verdienst (selbstständig oder angestellt) prüft die Krankenkasse, bei der Du versichert bist (z. B. TK, IKK, AOK, BKK etc.), welcher Job Dein Haupterwerb ist. Ausschlaggebend dafür sind der jeweilige Verdienst und die Zeit, die Du in den Job steckst.
Die KSK ist keine Krankenkasse!
Bei einer erfolgreichen Anmeldung bei der KSK überweist Du ihr zwar jeden Monat Deine Hälfte des Krankenkassenbeitrags, Du bist aber trotzdem bei einer der gängigen gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die setzt Deinen Beitrag fest, den die KSK an die Kasse schließlich komplett überweist. Darin enthalten sind Deine vorher überwiesen Hälfte und die andere Hälfte, die der Staat durch die KSK für Dich übernimmt.
POP! ROT WEISS berät Dich kostenlos
Bei Fragen beraten wir Dich gerne kostenlos. Schreib uns einfach eine Mail an popularmusikberatung@bezirk-mittelfranken.de oder an die kontakt@pop-rot-weiss.de und wir telefonieren, videocallen oder treffen uns auf ein kühles Getränk (soweit möglich).
Workshops! Workshops! Workshops!
GO PROFESSIONAL - WORKSHOPREIHE 2021 - PROFIS AUS DER MUSIKINDUSTRIE IN DER MUSIKZENTRALE NÜRNBERG
Neun Workshops für Musikerinnen und Musiker finden im Herbst in der Musikzentrale Nürnberg statt - ermäßigte Konditionen für Teilnehmer*innen aus Mittelfranken
Auch dieses Jahr findet in der Musikzentrale wieder die „Go Professional“ Workshopreihe statt. In insgesamt neun Qualifizierungsworkshops mit unterschiedlichen Themen-schwerpunkten geben renommierte Dozentinnen und Dozenten ihr Wissen an Musiker*innen, Musikmanager*innen, angehende Produzent*innen, Booker*innen und andere Akteur*innen der Musikszene weiter. Die Workshops sollen wichtige Hilfestellungen geben, den Erfahrungsaustausch fördern und interessante Einblicke in professionelle Strukturen des Musikbusiness gewähren. Die Referent*innen beantworten auch Fragen zu den aktuellen Entwicklungen im Musikbusiness aufgrund der Corona-Pandemie.
Die Workshops finden in Kooperation mit dem Verband für Popkultur in Bayern (VPBy), dem Bayerischen Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem Bezirk Mittelfranken mit der Initiative Pop! Rot Weiss im Rahmen der bayernweiten Workshopreihe „Go Professional" statt.
Themen und Termine 2021:
Montag, 04.10.2021 | Zusammenhänge der Musikwirtschaft
Montag, 11.10.2021 | Steuern, Abgaben, Existenzgründung / Was für Kreative wichtig ist
Montag, 18.10.2021 | Konzertbooking in Eigenregie (Basics)
Montag, 25.10.2021 | Album Release Planung
Montag, 08.11.2021 | GEMA - KSK - GVL für Musiker*innen
Montag, 15.11.2021 | Online-Kommunikationsstrategien abseits des Mainstreams
Montag, 22.11.2021 | Beat Production – von der Idee zum fertigen Beat
Montag, 29.11.2021 | Wie kommt meine Musik ins Radio?
Montag, 13.11.2021 | Eigenes Musikvideo produzieren (lassen)
Unter den Dozent*innen finden sich renommierte Namen wie Fabian Rauecker (Management Dicht & Ergreifend), Vanessa Leigh Patrick (PULS / Bayerischer Rundfunk) oder Valentin Damjantschitsch (The Prosecution).
Die Workshops beginnen jeweils im 19.00 Uhr und finden in den Räumen der Musikzentrale Nürnberg (Fürther Straße 63, 90429 Nürnberg) statt. Die Teilnehmer*innenzahl ist auf 15 Personen begrenzt.
Die Kosten belaufen sich pro Workshop auf 27,- € pro Person. Frühbuchungspreis bis vier Wochen vor jedem Workshop: 22,- €. Anmeldungen sind über unsere Webseite möglich. Teilnehmende aus dem Bezirk Mittelfranken erhalten pro gebuchtem Workshop einen Rabatt von 10,- € durch einen Zuschuss des Bezirks Mittelfranken im Rahmen der Initiative Pop! Rot Weiss. Dieser wird bei der Rechnungsstellung abgezogen. Zeitungsabonnenten der Nürnberger Nachrichten erhalten 20% ZAC-Rabatt. Erstattung in bar bei dem jeweiligen Termin.
Sollte ein Workshop kurzfristig pandemiebedingt vor Ort nicht stattfinden können, wird dieser, soweit möglich, alternativ als Webinar angeboten. Falls ein Workshop ausfallen muss, wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet.
Eine Teilnahme an den Workshops ist nur für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete (3G-Regel) möglich. Ein entsprechender Nachweis (Testergebnis, Impfpass, Online-Zertifikat etc.) ist mitzuführen und wird beim Einlass abgefragt. Infos zur Maskenpflicht werden vor Ort gegeben – bitte Maske mitführen! Die Hinweise des Personals sind zu berücksichtigen. Die Workshops besuchen darf nur, wer keine Symptome von Covid-19 hat. Änderungen vorbehalten (abhängig von den jeweils zu dem Zeitpunkt der Workshop-Terminen geltenden Hygienevorschriften).
Musikalisches Speedating am 08. Oktober // Nürnberg. Pop Festival

FREITAG 8. OKTOBER
16:00 – 17:00: Musikalisches Speedating
Open Stage "DEINE BÜHNE"
Endlich ist es wieder so weit. Ihr könnt auf die Bühne (zurück). Am Freitag, den 10.09. bieten wir eine Open Stage auf dem Gelände der Kulturoasis auf AEG in der Muggenhofer Straße 32. Eintritt erfolgt auf Spendenbasis. Nehmt Eure Instrumente mit!
https://www.pop-rot-weiss.de/events/pop-rot-weiss-deine-buehne/
Egal ob mit Lampenfieber oder ohne. Du bist hier herzlich willkommen. Wir von POP! ROT WEISS und die Kulturoasis stellen Dir alles zur Verfügung, was Du brauchst. Wenn Du Dich bis Mittwochabend anmeldest, dann gehen wahrscheinlich sogar besondere Wünsche.
Wenn nicht, komm einfach am Freitag und spiel, sing oder schrei Deine Musik raus. Wir freuen uns!
Bring gerne Instrumente mit und melde Dich beim Technikteam oder an der Bar. Wir kümmern uns dann um Dich.
Oder per DM an @pop_rot_weiss auf Insta
Oder @pop.rot.weiss auf Facebook
Beginn 18:00
Musik aus 22:00
Platz verlassen 23:00

30 Millionen für Musiker*innen
30 Millionen hat die GEMA im Rahmen des Neustarts Kultur zur Verfügung gestellt bekommen. Das Geld soll Musiker*innen zuteil werden, die sich bei der GEMA dafür bewerben. Genannt wird die Förderung „Stipendium“, da man projektbezogen 5000€ für einen Zeitraum von vier Monaten bekommt. Maximal vergibt die GEMA damit also 6000 Stipendien. Die Bewerbungsphase hat Anfang August begonnen und endet am 29.08. Aber bitte schnell sein: Sind die Mittel schon vorher ausgeschöpft, wird das Antragsformular auch vorzeitig geschlossen.

Es gibt ein paar Hürden zur Teilnahme. Man sollte GEMA-Mitglied sein. Eigentlich ist es Voraussetzung, aber in Ausnahmefällen scheinen auch Nicht-GEMA-Angehörige antragsberechtigt zu sein. Zum Beispiel, wenn man in einem anderen Branchenverband organisiert ist. Da die Künstlersozialkasse (KSK) eine Pflichtversicherung für hauptberuflich freiberufliche Künstler*innen ist, wird auch die Mitgliedschaft dort vorausgesetzt. Einzelfallentscheidungen soll es trotzdem geben.
Die GEMA möchte also einen KSK-Nachweis in Form einer Jahresbescheinigung und einen Einkommensnachweis. Den liefert man am besten mit dem aktuellen Steuerbescheid. Der Kern der Bewerbung besteht aber aus der Schilderung eines „Entwicklungsvorhabens“. Also einer Erklärung, warum man das Geld verdient hat und wofür man es braucht. 2000 Zeichen stehen dafür zur Verfügung. Das Stipendium soll eben nicht nur den Status Quo erhalten, sondern Kunst zukunftsweisend unterstützen.
Habt Ihr Fragen? Schaut Euch die recht übersichtliche Seite bei der GEMA an oder schreibt uns an kontakt@pop-rot-weiss.de
Stipendienseite der GEMA: https://www.gema.de/musikurheber/corona-hilfe-fuer-mitglieder/stipendienprogramm-2021/
Mit den Händen sehen, hören und sprechen

Kommunikation ohne zu hören und ohne zu sehen, erscheint vielen unmöglich. Doch es gilt: geht nicht, gibt’s nicht. Wem hören und sehen vergeht, dem bleibt die taktile Welt.
Viele taubblinde Menschen sind gehörlos geboren und mit der Gebärdensprache aufgewachsen. Mit zunehmender Erblindung können diese Menschen die Gebärden zwar nicht mehr sehen, sehr wohl aber fühlen. Man nennt das taktiles Gebärden. Eine Person gebärdet, eine andere legt die Hände auf die Hände der gebärdenden Person und ertastet die Gebärden.

Eine weitere Verständigungsform ist das Lormen. Es handelt sich um ein Alphabet, das in die Hand hineingeschrieben wird. Für jeden Buchstaben gibt es eine spezifische Berührung. Für den „Sprecher“ ist das sehr leicht zu erlernen. Dies sind nur zwei von vielen Kommunikationsformen.
Klickt auf den folgenden Link, wenn Ihr wissen möchtet, wie Lormen funktioniert: https://www.pop-rot-weiss.de/lormen-lernen/
Was immer und für jeden geht: Das Schreiben von Blockbuchstaben in die Hand. Es dauert etwas länger als das Lormen, ermöglicht aber eine sehr einfache direkte Verständigung, auch ohne dass etwas „gelernt“ werden muss. Wer sich diese Verständigungsformen einmal sehen möchte, der kann auf der Homepage des Gebärdensprachdozenten Uwe Zelle ein Video anschauen: www.uwezelle.de/?p=256