Novemberhilfe / Neustarthilfe / Solo-Selbstständigenprogramm

UPDATE: Die Dezemberhilfe kann beantragt werden. Außerdem ist das Solo-Selbstständigenprogramm in Bayern online. Es gilt rückwirkend für die Monate seit Oktober. Als Finanzhilfen werden ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 Euro pro Antragsmonat, sowie sowie ggf. der Ersatz der nachgewiesenen Kosten für die Mithilfe eines Steuerberaters etc. im Rahmen der Antragstellung gewährt. Die Hilfen sind kumulierbar mit den Hilfen des Bundes. 

Hier findet ihr alle weiteren Hilfen zum Selbstständigenprogramm:
https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm

Novemberhilfe / Dezemberhilfe

Liebe Leute,

während wir in Bayern noch auf den Start des neuen Hilfsprogramms für solo-selbstständige Künstler:innen warten, ist die Novemberhilfe / Dezemberhilfe des Bundes bereits angelaufen. Betroffene Selbstständige können dabei 75% vom Umsatz des Vergleichszeitraums (November / Dezember 2019 oder wahlweise den durchschnittlichen Monatsumsatz 2019) erstattet bekommen und den Betrag zum ersten Mal für die Deckung privater Lebenshaltungskosten verwenden. Unter 5.000€ kann man den Antrag auch ohne Steuerberater:in stellen.

Das Antragsformular und viele weitere Informationen findet ihr auf der offiziellen Seite des Bundes:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html

Ein sehr übersichtliches FAQ gibt es allerdings auch der Seite des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.

Detailfragen richtet ihr am besten direkt an die vorhandenen Hotlines:
Service-Desk für Solo-Selbständige:
Service-Hotline +49 30-1200 21034
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Neustarthhilfe

Ein weiteres Programm, die sog. Neustarthilfe, steht in den Startlöchern und wird voraussichtlich ab Januar verfügbar sein. Hierbei sollen Betroffene, u.a. aus Kunst und Kultur, eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000€ für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als Zuschuss erhalten. Damit sollen Soloselbstständige, die keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch stark mitgenommen wurden, einmalige 25% des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die untenstehende Tabelle zeigt allerdings, dass das Maximum von 5.000€ für viele Musikschaffende illusorisch ist. 

Beispiele:

Jahresumsatz 2019

Referenzumsatz

Neustarthilfe (max. 25 Prozent)

ab 34.286 Euro

20.000 Euro und mehr

5.000 Euro (Maximum)

30.000 Euro

17.500 Euro

4.375 Euro

20.000 Euro

11.666 Euro

2.917 Euro

10.000 Euro

5.833 Euro

1.458 Euro

5.000 Euro

2.917 Euro

729 Euro

 

Laut KSK liegt das Durchschnittseinkommen ihrer Mitglieder 2020 bei 15.310€. Dementsprechend läge die Neustarthilfe bei 2.233€. 

Weitere Informationen dazu findet ihr erneut auf der Seite des Bundes. Außerdem gibt es dazu ein ebenfalls eine sehr gute Übersicht des VGSD.

Sobald sich in Bayern etwas tut, wird dieser Post entsprechend upgedated.

Für weitere Fragen (auch über Corona hinaus) sind wir nach wie vor telefonisch, per Mail oder direkt via Kontaktformular zu erreichen.

Habt ihr Ergänzungen, Korrekturen, Anmerkungen, Fragen? Schickt sie gerne direkt durch!

Vielen Dank und bleibt gesund!

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