Starthilfe Popmusik!

Wir freuen uns sehr euch mitteilen zu dürfen, dass ihr ab sofort die "Starthilfe Popmusik!" online beantragen könnt.

 

Die Starthilfe!

Bereits vor zwei Jahren haben wir die "Starthilfe!" im Kulturausschuss des Bezirk Mittelfranken wegen der vielen defizitären Konzerte auf den Weg gebracht, die in dieser Zeit stattfanden. Eine schnelle unkomplizierte Lösung für kleine Förderbeträge wurde gesucht und durch die Unterstützung aller Fraktionen im Bezirkstag auch schließlich gefunden. Dafür möchten wir an dieser Stelle Danke sagen!

Doch nicht nur für Konzerte unter Hygieneauflagen soll die Starthilfe! gelten, sondern auch für Ton- und Bildaufnahmen (z.B. produzierte Live-Streams, Videos, Musikaufnahmen). Dadurch wollen wir insbesondere Newcomer jeden Alters und unbekannte Künstler:innen unterstützen, die es während der Pandemie noch schwerer haben als zuvor. Bereits vor Corona waren Konzerte und sonstige Musik-Veranstaltungen mit lokalen Acts oft ein Draufzahl-Geschäft. Durch die Starthilfe! möchten wir zumindest einen Anreiz für mittelfränkische Veranstalter:innen schaffen, auf die Acts von nebenan zu setzen. Außerdem möchten wir euch dabei helfen eure Musik auch über die Grenzen Mittelfrankens zu tragen. Oft übersteigen Fahrt-und Reisekosten die schmale Gage, die es für kleine Acts gibt. Hier hilft die Starthilfe! ebenfalls.

Was gibt es zu beachten?

Die Starthilfe! ist eine Defizitförderung. Das heißt: Sollten eure geplanten Vorhaben wegen fehlender Mittel scheitern, fangen wir mit der Starthilfe! diesen Betrag auf. Der Förderbetrag ist momentan auf 250€ gedeckelt und muss mindestens 50€ betragen. Bitte lest euch unbedingt unsere Hinweise zum Finanzierungsplan durch.

Wir haben versucht den Antrag so einfach und kurz wie möglich zu gestalten und trotzdem maximalen Datenschutz zu gewährleisten. Daher bitten wir auch den ausgefüllten Antrag per Post an Bezirk Mittelfranken, Postfach 617, 91511 Ansbach zu schicken.
Ihr könnt allerdings zur Beschleunigung der Bearbeitung gerne die PDF im Vorfeld per Mail an popularmusikberatung@bezirk-mittelfranken.de schicken. Vielen Dank und sorry für die Umstände.

Außerdem möchten wir bereits im Vorfeld auf Punkt 4.4 der Richtlinien aufmerksam machen. "Im Falle einer Förderung ist auf den Zuschuss des Bezirks Mittelfranken hinzuweisen". Bei Veranstaltungen / Konzerten und sonstigen Bild-/Video-Formaten sollen daher im besten Falle die Logos (Bezirk/P!RW) in die Kommunikation aufgenommen werden. Ansonsten kann in Posts / Beiträgen auf die Unterstützung hingewiesen werden. Vielen Dank im Voraus :)!

Im Nachgang benötigen wir für die Rechnungsprüfung einen Verwendungsnachweis inklusive Rechnungen bzw. Quittungen.

Alle weiteren Richtlinien findet ihr hier.

WICHTIG: Tretet rechtzeitig mit uns in Kontakt. Wir helfen euch gerne bei der Antragstellung. :)

Beispiele:

  • Ihr wollt ein Konzert mit lokalen Bands veranstalten, allerdings decken die Einnahmen aus Kartenverkäufen wahrscheinlich nicht die Produktionskosten (Technik, Honorare, Verpflegung, GEMA etc.). Hier greift die Starthilfe!.
  • Ihr plant ein Streamingkonzert / eine Musikaufnahme und benötigt jedoch noch externe Technik bzw. Hilfe dafür? -> Starthilfe!
  • Ihr werdet zu einem Radioauftritt nach München eingeladen, habt allerdings kein Auto und müsst irgendwie eure Instrumente mitbringen? -> Starthilfe!

Ihr habt ein anderes Anliegen? Schreibt uns, wir schauen uns die Sache an.

 

Neben der Mikroförderung gibt es weiterhin die "große" Kulturförderung über einen Antrag beim Kulturausschuss des Bezirk Mittelfranken. Hier findet ihr alle Förderunterlagen; scrollen bis "Förderung der Musik".
Die Förderung richtet sich allerdings vorwiegend an gemeinnützige Veranstalter:innen, Projekte und Musikvereine. Daher sei an dieser Stelle an die Initiative Musik verwiesen. Diese übernimmt bis zu 40% der Projektkosten (Musikproduktion, Promotion, Touring).


Downloads zur Starthilfe

Antrag Starthilfe Popmusik (PDF-Datei)

Verwendungsnachweis Starthilfe Popmusik (PDF-Datei)

Richtlinien zur "Starthilfe Popmusik"


Die Studiokostenförderung des Bezirk Mittelfranken

Gute Nachrichten! Die Studiokostenförderung (Bild & Ton) kann ab sofort beantragt werden.

Studiokostenförderung. Bis zu 30% der Studiokosten, bis max. 1000€, Bild- und Tonaufnahmen können gefördert werden

Die Studiokostenförderung

Viel gibt es tatsächlich nicht zu erklären. Plant ihr professionelle Aufnahmen (Video oder Audio) erstellen zu lassen, deren Kosten die 400€ übersteigen? Dann könnt ihr im VORFELD der Aufnahmen bei uns einen Antrag auf Studiokostenförderung stellen. Gefördert werden 30% eurer Kosten, max. 1000€. Nach den Aufnahmen schickt ihr uns die Belege bzw. Rechnungen zu und alle sind glücklich. Ok :)?

Gibt's sonst noch Fragen? Wenn ja, immer her damit! Im besten Fall schreibt ihr eh mal durch, bevor ihr was beantragt. Dann schauen wir gemeinsam, was möglich ist.
Die offiziellen Antragsformulare, Richtlinien und auch das Formular für den Verwendungsnachweis findet ihr hier unten. Dazu allerdings gleich die Bitte, dass ihr euch im Vorfeld diese Hinweise zur Erstellung des Finanzierungsplanes durchlest. Ist nämlich nicht super intuitiv ;). Hinweise Studiokostenförderung.

Termine

Alle Förderanträge werden dem Kulturausschuss des Bezirk Mittelfranken vorgelegt, der dreimal im Jahr die Verteilung der Mittel beschließt. Grob finden die Ausschüsse im April, Juli und November statt. Damit eure Anträge dort besprochen werden können, sollten sie bestenfalls 4-5 Wochen vorher bei uns eingegangen sein. D.h. spätestens Anfang März, Anfang Juni und Anfang Oktober. Fragt zur Sicherheit nochmal nach, wenn eure Aufnahmezeiträume an der Grenze liegen. Danke!

Downloads zur Studiokostenförderung:

Antrag Studiokostenförderung (PDF-Datei)

Verwendungsnachweis Studiokostenförderung (PDF-Datei)

Richtlinien zur Studiokostenförderung (PDF-Datei)