Die Studiokostenförderung des Bezirk Mittelfranken

Gute Nachrichten! Die Studiokostenförderung (Bild & Ton) kann ab sofort beantragt werden.

Studiokostenförderung. Bis zu 30% der Studiokosten, bis max. 1000€, Bild- und Tonaufnahmen können gefördert werden

Die Studiokostenförderung

Viel gibt es tatsächlich nicht zu erklären. Plant ihr professionelle Aufnahmen (Video oder Audio) erstellen zu lassen, deren Kosten die 400€ übersteigen? Dann könnt ihr im VORFELD der Aufnahmen bei uns einen Antrag auf Studiokostenförderung stellen. Gefördert werden 30% eurer Kosten, max. 1000€. Nach den Aufnahmen schickt ihr uns die Belege bzw. Rechnungen zu und alle sind glücklich. Ok :)?

Gibt's sonst noch Fragen? Wenn ja, immer her damit! Im besten Fall schreibt ihr eh mal durch, bevor ihr was beantragt. Dann schauen wir gemeinsam, was möglich ist.
Die offiziellen Antragsformulare, Richtlinien und auch das Formular für den Verwendungsnachweis findet ihr hier unten. Dazu allerdings gleich die Bitte, dass ihr euch im Vorfeld diese Hinweise zur Erstellung des Finanzierungsplanes durchlest. Ist nämlich nicht super intuitiv ;). Hinweise Studiokostenförderung.

Termine

Alle Förderanträge werden dem Kulturausschuss des Bezirk Mittelfranken vorgelegt, der dreimal im Jahr die Verteilung der Mittel beschließt. Grob finden die Ausschüsse im April, Juli und November statt. Damit eure Anträge dort besprochen werden können, sollten sie bestenfalls 4-5 Wochen vorher bei uns eingegangen sein. D.h. spätestens Anfang März, Anfang Juni und Anfang Oktober. Fragt zur Sicherheit nochmal nach, wenn eure Aufnahmezeiträume an der Grenze liegen. Danke!

Downloads zur Studiokostenförderung:

Antrag Studiokostenförderung (PDF-Datei)

Verwendungsnachweis Studiokostenförderung (PDF-Datei)

Richtlinien zur Studiokostenförderung (PDF-Datei)


Verlängerungen des Solo-Selbstständigenprogramms

Auch hier noch einmal der Hinweis, dass das Solo-Selbstständigenprogramm des Freistaats bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde. Außerdem kann das Hilfsprogramm für den Zeitraum Oktober - Dezember 2020 rückwirkend bis zum 31. März beantragt werden. Hier heißt es also Beeilung!
Das Programm sichert Selbstständigen eine Art Unternehmerlohn in Höhe von 1.180€ pro Monat zu.
Alle Anträge können wie gehabt auf der Seite von Bayern Innovativ gestellt werden: