Neue Spielregeln für die Förderung von Popularmusik – ab sofort am Start!
Die neue Popmusik-Förderung des Bezirks Mittelfranken
Seit dem 01. Mai 2025 gelten bei POP! Rot-Weiss neue Richtlinien zur Förderung von Popularmusik – klarer, fairer und näher dran an dem, was die Szene wirklich braucht.
Du machst eigene Musik, spielst in einer Band oder organisierst Konzerte in Mittelfranken? Dann ist unsere Popmusik-Förderung genau das Richtige für dich. Der Bezirk Mittelfranken unterstützt Musikerinnen und Musiker, Bands sowie Veranstalterinnen und Veranstalter bei allem, was nötig ist, um Popmusik sichtbar, hörbar und erlebbar zu machen – von Studiokosten bis Bühnenlicht.
Ob Recording, Release, Tour-Support oder innovative Formate: Wenn ihr aus Mittelfranken kommt und was auf die Beine stellt, lohnt sich jetzt ein Blick in die neuen Förderbedingungen.
Wir finden: Popmusik ist mehr als nur Sound. Sie ist Teil unserer kulturellen Vielfalt und bringt Menschen in Stadt und Land zusammen – vom Kellerclub bis zum Festivalacker.
Wir freuen uns besonders über Anträge von Bands mit weiblicher Besetzung und Solokünstlerinnen. Mehr Sichtbarkeit, mehr Vielfalt – so soll’s sein.
Was wird gefördert?
Ziemlich viel. Zum Beispiel:
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Professionelle Ton- und Videoaufnahmen in Mittelfranken, etwa im Studio – inklusive Miete, Mix, Mastering und Honorare für Gastmusikerinnen und Gastmusiker
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Öffentliche Konzerte oder Musikveranstaltungen mit Musikgruppen aus Mittelfranken, sofern sie keine rein kommerzielle Ausrichtung haben und eine erkennbare künstlerische oder regionale Bedeutung besitzen
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Fahrtkosten zu relevanten Auftritten außerhalb Mittelfrankens – in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Tourneen, Festivalauftritten, Interviews oder Preisverleihungen
Nicht gefördert werden zum Beispiel:
Versand-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Anschaffungen von Instrumenten oder Kostümen sowie Projekte, die gegen demokratische Grundwerte verstoßen oder den Ruf des Bezirks durch strafbares Verhalten gefährden könnten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
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Musikgruppen, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Mittelfranken haben
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Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler, die ihren Erstwohnsitz im Regierungsbezirk Mittelfranken haben
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Es können natürliche sowie juristische Personen einen Antrag stellen
Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden im Bereich Popularmusik tätig sind und ein professionelles oder semiprofessionelles künstlerisches Selbstverständnis verfolgen.
Insbesondere richtet sich die Förderung auch an Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler, die sich am Anfang ihrer musikalischen Laufbahn befinden und erste Schritte zur Professionalisierung unternehmen. Diese sollten seit höchstens fünf Jahren musikalisch aktiv sein und erste Veröffentlichungen (Audio/Video/Streaming) vorweisen können.
Nicht förderfähig sind:
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Projekte von reinen Cover- oder Tributebands
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Projekte mit einem bestehenden Vertrag mit einem Major-Label
Bei einer Förderung ist auf die Unterstützung durch den Bezirk Mittelfranken hinzuweisen – zum Beispiel durch Einbindung des Logos oder eine Nennung in Beiträgen, Videos oder Veröffentlichungen.
Wie viel Förderung gibt es?
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Gefördert werden Projekte mit mindestens 250 Euro Gesamtkosten
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Maximal gibt es 1.000 Euro pro Antrag
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Die tatsächliche Fördersumme richtet sich nach Art und Umfang des Projekts sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln
So läuft es ab:
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Vor Projektbeginn Kontakt mit der Popularmusikberatung aufnehmen -> Andy Horst (Popularmusikberater)
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Antragsformular ausfüllen (findest du auf der Website des Bezirks unter „Kulturförderung“ -> https://bezirk-mf.form.cloud/formcycle/form/provide/719/)
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Mindestens vier Wochen vor Projektbeginn digital UND per Post mit Unterschrift einreichen:
Bezirk Mittelfranken, Kulturreferat
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
✉️ kulturreferat@bezirk-mittelfranken.de
Nach dem Projekt:
Bitte innerhalb von drei Monaten einen Verwendungsnachweis einreichen – etwa als Link zu einer Aufnahme, einem Mitschnitt oder mit Quittungen und Rechnungen. Nicht verwendete oder zweckentfremdete Fördermittel müssen zurückgezahlt werden. Bitte dokumentiert eure Ausgaben daher sorgfältig.
Beispiele:
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Ihr nehmt eure erste EP im Studio auf und benötigt Budget für Mix und Mastering → Förderfähig
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Ihr plant ein Konzert mit regionalen Musikgruppen, aber die Einnahmen reichen nicht für Technik und GEMA → Förderfähig
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Ihr seid zu einem Showcase nach Berlin eingeladen und müsst selbst anreisen → ggf. Förderfähig (in Ausnahmefällen)
Und sonst?
Die neue Popmusik-Förderung ersetzt die bisherige „Starthilfe Pop“ und die Studiokostenförderung – sie ist aber genauso einfach zu beantragen und sogar noch breiter aufgestellt.
Für größere Vorhaben gibt es weiterhin die reguläre Kulturförderung des Bezirks Mittelfranken – oder Programme wie die der Initiative Musik, die bis zu 40 % der Projektkosten übernehmen können.
💬 Fragen? Ideen? Förderbedarf?
Dann melde dich bei uns – wir unterstützen dich gerne: bei der Antragstellung, bei der Projektplanung und bei der Frage, wie du deine Musik auf das nächste Level bringst.
Alle Infos und die neuen Richtlinien findet ihr jetzt auf [Website-Link einfügen].
Let’s push things forward!
Euer Team von POP! Rot-Weiss
